Unethische Provisionsteilung durch Makler, Emissionshäuser/Bookrunner und andere Annahmestellen Published: Mai 27, 2019

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (die Kommission) wurde auf einen zunehmenden Trend unethischen Verhaltens von Maklern, Emissionshäusern/Bookrunnern und anderen Annahmestellen bei Primär- und Sekundärmarkttransaktionen aufmerksam gemacht. Dabei werden Anlagen durch die Teilung von Maklergebühren oder Annahmeprovisionen mit Private-Banking-Mitarbeitern, Vermögens-/Fondsverwaltern, PFAs und anderen institutionellen Anlegergruppen veranlasst, die von der Kommission nicht ordnungsgemäß als provisionsberechtigt registriert oder anerkannt sind.

Hiermit wird bekannt gegeben, dass nur ordnungsgemäß bei der Kommission registrierte Kapitalmarktanbieter Anspruch auf Maklergebühren bzw. Annahmeprovisionen haben. Diese Anbieter dürfen keinen Anteil der für Transaktionsleistungen verdienten Provision als Anlageanreiz zahlen oder anbieten.

Jeder Kapitalmarktanbieter, der diese Praxis oder ähnliche Handlungen ausübt, unterliegt strengen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gemäß den Regeln und Vorschriften der Kommission.

Die Öffentlichkeit wird aufgefordert, über das Hinweisgebersystem der Kommission Informationen über bekannte oder vermutete Fälle für die erforderlichen Maßnahmen zu übermitteln.

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