SUKUK (ISLAMISCHE ANLEIHE) IM ÜBERBLICK Published: November 13, 2023
Dieser Beitrag beantwortet häufige Fragen zu Sukuk und ihren Vorteilen.
- Was ist islamisches Finanzwesen?
Es ist ein Finanzsystem aus Institutionen, Produkten wie Sukuk und Dienstleistungen, die gemäß islamischem Recht, der Scharia, und den Grundsätzen islamischen Handelsrechts arbeiten. Es umfasst Wege der Kapitalbeschaffung durch Unternehmen oder Regierungen und Scharia-konforme Anlageformen. Wie herkömmliche Finanzsysteme umfasst es Einlagenbanken, Fondsverwalter, Investmentgesellschaften und Versicherungen (Takaful). Diese unterliegen sowohl islamischem Recht als auch den Regeln und Vorschriften der konventionellen Finanzbranche.
Islamisches Finanzwesen soll „Gerechtigkeit und Gleichbehandlung“ aller Transaktionsparteien gewährleisten bzw. beruht auf diesem Grundsatz.
2. Was ist die Scharia?
Das arabische Wort bedeutet islamisches Recht und bezeichnet das Rechtssystem für Muslime aus vier (4) Hauptquellen: dem Heiligen Koran, der Sunna (Praxis des Propheten Muhammad), Idschma (Konsens der Religionsgelehrten) und Qiyas (Analogieschluss). Es dient als Lebensordnung, an die sich alle Muslime halten sollten.
3. Was sind Sukuk?
Das arabische Wort bezeichnet Anlagezertifikate oder Schuldtitel, die anteiliges Eigentum an Sachwerten, Nutzungsrechten und Dienstleistungen oder Anlagen in Vermögenswerte bestimmter Projekte bzw. besonderer Anlagetätigkeiten nach Scharia-Grundsätzen belegen.
Der Grundsatz von Sukuk, häufig islamische oder Scharia-konforme „Anleihen“ genannt, besteht darin, dass der Inhaber ein ungeteiltes Eigentumsrecht an einem bestimmten Vermögenswert hat und daher Anspruch auf dessen Erträge besitzt.
Als Bestandteil islamischer Finanzierung sind Sukuk zinsfreie Anlage- und Finanzierungsinstrumente. Ihre Nutzung ist nicht auf Muslime beschränkt, da sie ethischen Standards und Gerechtigkeitsgrundsätzen entsprechen.
4. Woher stammen Sukuk?
Sukuk sind keine neue Erscheinung, sondern so alt wie der Islam. Vor der Moderne verwendeten islamische Gemeinschaften sie als „Papiere“ für finanzielle Verpflichtungen aus Handel und anderen Wirtschaftstransaktionen. Die erste Sukuk-Transaktion fand im 7. Jahrhundert n. Chr. in Damaskus, Syrien, statt.
Die moderne Wiederbelebung von Sukuk wurde durch die erneute Anerkennung des Konzepts durch die Islamic FIQH Academy der Organization of Islamic Countries (OIC) und die Accounting and Auditing Organisation of Islamic Financial Institutions (AAOIFI) vorangetrieben. Diese Standardsetzer der islamischen Finanzbranche ermöglichten Sukuk-Strukturen, die 1983 zur ersten erfolgreichen Sukuk-Emission der malaysischen Regierung führten.
Sukuk wurden geschaffen, um eine Scharia-konforme Alternative zu herkömmlichen Anleihen anzubieten.
5. Welche Grundsätze gelten für Sukuk?
Finanzierung und Anlagen in Sukuk müssen islamischem Recht und ethischen Standards, den Scharia-Grundsätzen, entsprechen:
- Mit Sukuk finanzierte Projekte müssen der Gesellschaft nutzen und dürfen ihr nicht schaden, etwa durch Alkoholgeschäfte.
- Jede Vermögens- oder Eigentumsübertragung sollte auf einem gültigen Vertrag beruhen
- Die zugrunde liegende Tätigkeit muss nach der Scharia zulässig sein und auf gegenseitigem Einverständnis beruhen.
- Die Transaktion muss frei von rechtswidrigen Bedingungen wie Täuschung, Betrug oder Unsicherheit/Mehrdeutigkeit sein, die zu Zerstörung oder Verlust führen könnten
- Die Transaktion sollte frei von Spekulation und Glücksspiel sein
- Zinsen sind verboten/untersagt
- Sukuk müssen durch zugrunde liegende Vermögenswerte besichert sein oder auf ihnen beruhen.
- Die Sukuk-Vermögenswerte müssen eindeutig bestimmt, physisch vorhanden und örtlich bekannt sein, einen kommerziellen ertragbringenden Wert besitzen, etwa Grundstücke, Gebäude oder Maschinen, und dem Verkäufer gehören
- Die Erträge der Sukuk-Inhaber stammen möglichst aus Einnahmen oder Zahlungsströmen der zugrunde liegenden Vermögenswerte, etwa Mieten, Gewinnen oder Veräußerungen
- Vermögenswerte können materiell oder immateriell sein, etwa Vermarktungsrechte oder Konzessionsvereinbarungen.
- Für die Handelbarkeit von Sukuk müssen 1/3 ihrer Vermögenswerte materiell sein
6. Worin unterscheiden sich Sukuk und herkömmliche Anleihen?
Die wesentlichen Unterschiede sind:
| Aspekt | Sukuk | Herkömmliche Anleihen |
|---|---|---|
| Eigentum | Verkörpern den Eigentumsanteil der Anleger am zugrunde liegenden Vermögenswert, Geschäft, Unternehmen oder Projekt und berechtigen zu einem Anteil der erzielten Einnahmen | Belegen eine verzinsliche Schuld des Emittenten gegenüber den Anleiheinhabern |
| Zugrunde liegender Vermögenswert | Der zugrunde liegende Sukuk-Vermögenswert muss Scharia-konform sein. | Dienen zur Finanzierung beliebiger Vermögenswerte, Projekte oder Unternehmen |
| Preisbildung | Preis richtet sich nach dem Wert der besichernden Vermögenswerte | Preis richtet sich nach dem Kreditrating, also der Kreditwürdigkeit des Emittenten, ohne Rückgriff auf einen bestimmten Vermögenswert |
| Anlegerrenditen | Sukuk-Renditen können mit dem Wert der zugrunde liegenden Vermögenswerte steigen | Anleiherenditen beruhen auf festen Zinsen |
| Verkauf | Beim Verkauf von Sukuk wird Eigentum an den zugrunde liegenden Vermögenswerten verkauft. Bei Ausfall des Emittenten besitzen die Sukuk-Inhaber den Vermögenswert und können ihn verkaufen oder behalten. | Der Verkauf von Anleihen ist der Verkauf einer Forderung |
| Renditegarantie | Die ursprüngliche Anlage, das Kapital, ist nicht garantiert. Der Sukuk-Inhaber erhält möglicherweise nicht den gesamten Nennbetrag zurück, da er das Verlustrisiko des zugrunde liegenden Vermögenswerts mitträgt. | Garantieren die Kapitalrückzahlung bei Fälligkeit unabhängig davon, ob das Unternehmen rentabel ist |
| Ertragsbeteiligung | Sukuk-Inhaber haben Anspruch auf einen Anteil an den Einnahmen der Sukuk-Vermögenswerte sowie an deren Verwertungserlösen | Der Anleiheinhaber hat weder ein rechtliches noch ein wirtschaftliches Recht am aus den Anleiheerlösen geschaffenen Vermögenswert |
| Art der Anlage | Sukuk sind hybride Instrumente, die Eigenkapitalmerkmale (Eigentumsanteile am zugrunde liegenden Vermögenswert/Projekt) und Schuldmerkmale (feste regelmäßige Zahlungen/Kupons) verbinden. | Es handelt sich um ein Schuldinstrument |
7. Welche Gemeinsamkeiten haben Sukuk und herkömmliche Anleihen?
- Wie herkömmliche Anleihen werden Sukuk mit festen Fälligkeitsterminen ausgegeben.
- Beide sind handelbare Wertpapiere und können an einen kaufbereiten Erwerber verkauft werden.
- Beide Wertpapierarten können für Emissionszwecke ein Rating erhalten
8. Was ist eine Zweckgesellschaft (SPV) bei Sukuk-Transaktionen?
Eine SPV wird zur Finanzierung eines Sukuk-Projekts gegründet, das ein Schuldner, also ein Unternehmen oder eine Regierung mit Kapitalbedarf, initiiert.
9. Welche Sukuk-Kategorien gibt es?
Sukuk lassen sich wie folgt einteilen:
- Produktbezogen: Die AAOIFI, die Standards für Rechnungslegung, Prüfung, Unternehmensführung, Ethik und Scharia herausgibt, hat 14 Sukuk-Arten definiert. Häufig sind Ijara-Sukuk (Leasing), Murabaha-Sukuk (Verkauf zu Kosten zuzüglich Gewinnmarge), Musharaka-Sukuk (Partnerschaft mit Gewinn- & Verlustteilung), Mudaraba-Sukuk (Partnerschaft mit Gewinnteilung & Verlusttragung), Istisna-Sukuk (Bau-/Herstellungsfinanzierung) und Salam-Sukuk (Verkauf mit sofortiger Zahlung und späterer Lieferung).
- Emittentenbezogen: Staaten, Unternehmen und Finanzinstitute können durch staatliche, subnationale oder Unternehmens-Sukuk Mittel aufnehmen.
10. Wie sind Sukuk strukturiert?
Sukuk bündeln gewöhnlich Scharia-konforme Vermögenswerte oder Projekte, die Scharia-Berater auf Konformität prüfen und genehmigen müssen. Ihre Struktur beruht auf dem jeweiligen Austauschvertrag über diese Vermögenswerte. Verträge können den Kauf und Verkauf mit sofortiger, ratenweiser oder aufgeschobener Zahlung, die Vermietung bestimmter Vermögenswerte oder Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen vorsehen.
Die Finanzierungsziele des Emittenten bestimmen die Struktur. Jede Struktur kann einzeln oder kombiniert entsprechend der wirtschaftlichen und vertraglichen Grundlage der Sukuk eingesetzt werden.
- Ijara-Sukuk (Leasing)
Ijara ist ein Vertrag, bei dem eine Partei einen vom Kunden benötigten Vermögenswert wie Geräte, Grundstücke oder Gebäude erwirbt und gegen Entgelt vermietet. Mietdauer und Entgelt werden vorab zwischen Vermieter (Eigentümer) und Mieter (Begünstigtem) vereinbart. Das Eigentum verbleibt beim Vermieter.
Ijara-Sukuk verbriefen Eigentum an mit einem Mietvertrag verbundenen Vermögenswerten. Mieteinnahmen bilden die Anlegerrendite. Sie können am Sukuk-Sekundärmarkt zu einem durch Angebot und Nachfrage bestimmten Preis gehandelt werden.
- Murabaha-Sukuk (Verkauf zu Kosten zuzüglich Gewinnmarge)
Murabaha ist im Wesentlichen ein Kaufvertrag, bei dem Waren zum Einkaufspreis zuzüglich einer von beiden Parteien vereinbarten Gewinnmarge verkauft werden. Die Zahlung erfolgt sofort oder in Raten.
Murabaha-Sukuk sind gleichwertige Zertifikate zur Finanzierung eines Warenkaufs nach Murabaha, durch den die Inhaber Eigentümer der Ware werden. Die Sukuk-Erlöse dienen zum Kauf und Eigentumserwerb vom Lieferanten/Verkäufer und zum Weiterverkauf an den Originator zu Kosten zuzüglich angemessenen Gewinns, zahlbar in der Zukunft. Bei diesem echten Verkauf legt der Verkäufer dem Käufer den Gewinn vorab offen. Murabaha wird häufig zur kurzfristigen Finanzierung genutzt.
- Musharaka-Sukuk (Partnerschaft mit Gewinn- & Verlustteilung)
Musharaka ist eine Partnerschaft von zwei oder mehr Parteien zur Unternehmensfinanzierung, bei der alle Geld- oder Sachkapital einbringen. Gewinne werden nach einem vorab vereinbarten Schlüssel verteilt, Verluste entsprechend den Kapitalbeiträgen.
Musharaka-Sukuk sind eine Eigenkapitalfinanzierung für Projekte oder Unternehmen, bei der Zertifikatsinhaber über eine SPV Miteigentümer werden und der Originator der andere Partner ist. Beide leisten Geld- oder Sacheinlagen, teilen Gewinne nach dem vereinbarten Schlüssel und Verluste entsprechend den Kapitalbeiträgen. Die Zertifikate sind am Sekundärmarkt handelbar.
- Mudaraba-Sukuk (Partnerschaft mit Gewinnteilung & Verlusttragung)
Mudaraba ist ein Partnerschaftsvertrag zwischen Kapitalgeber (Rabb al-Māl) und Unternehmer (Muḍārib). Der Kapitalgeber finanziert ein vom Unternehmer geführtes Unternehmen oder eine Tätigkeit. Gewinne werden nach dem vertraglichen Prozentsatz geteilt; Verluste trägt ausschließlich der Kapitalgeber, sofern sie nicht durch Fehlverhalten, Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch entstehen.
Mudaraba-Sukuk sind Treuhandzertifikate zur Finanzierung von Projekten oder Geschäftstätigkeiten aus Sukuk-Erlösen, die der Originator für die Inhaber verwaltet. Gewinne werden zwischen SPV (für die Inhaber) und dem als Unternehmer handelnden Originator nach vorab vereinbartem Schlüssel geteilt. Verluste tragen vollständig die Sukuk-Inhaber als Kapitalgeber.
- Istisna-Sukuk (Bau-/Herstellungsfinanzierung)
Istisna umfasst den Verkauf eines bestimmten Vermögenswerts mit der Verpflichtung des Verkäufers, ihn mit eigenen Materialien herzustellen oder zu bauen und zu einem festgelegten Termin gegen einen bestimmten, einmalig oder in Raten zahlbaren Preis zu liefern.
Istisna-Sukuk dienen der Mittelaufnahme zur Vorfinanzierung von Immobilienbauten und großen Vermögenswerten wie Kraftwerken. Die Erlöse finanzieren den Auftragnehmer oder Hersteller während des Baus. Anleger erwerben über eine SPV Eigentum am Vermögenswert und übertragen es nach Fertigstellung entweder sofort zu vereinbarten Zahlungsaufschubbedingungen auf den Schuldner oder vermieten den Vermögenswert im Rahmen hybrider Istisna-Ijara-Sukuk an den Entwickler. Diese Sukuk sind erst nach Lieferung handelbar.
- Salam-Sukuk (Verkauf mit sofortiger Zahlung und späterer Lieferung)
Salam ist der Verkauf einer Ware bestimmter Qualität und Menge, die dem Käufer zu einem festen künftigen Termin gegen sofortige vollständige Vorauszahlung geliefert wird.
Salam-Sukuk sind gleichwertige Zertifikate zur Mobilisierung von Salam-Kapital, damit die auf Salam-Grundlage zu liefernden Waren in das Eigentum der Zertifikatsinhaber übergehen. Sie werden vor allem in der Landwirtschaft genutzt.
11. Was sind vermögensbesicherte Sukuk?
Vermögensbesicherte Sukuk gewähren dem Anleger einen Anteil an einem Sachwert oder Unternehmen sowie einen entsprechenden Anteil am Gesamtrisiko nach Maßgabe seiner Anlage.
Hier verkauft der Originator die zugrunde liegenden Vermögenswerte tatsächlich an eine treuhänderisch handelnde SPV, die sie hält und damit besicherte Sukuk ausgibt. Bei Zahlungsausfall haben Käufer keinen Rückgriff auf den Originator. Sämtliche Eigentumsrisiken und -chancen gehen auf die SPV über. Bei Wertminderung der Sukuk-Vermögenswerte müssen die Inhaber Verluste tragen.
Die Vermögenswerte bleiben während der gesamten Laufzeit Eigentum der Anleger; die Erträge hängen von ihrer Wertentwicklung ab. Bei Ausfall können die Inhaber auf die Vermögenswerte zurückgreifen. Bleiben Erträge aus, tragen sie die Verluste. Beispiele sind Musharaka und Mudaraba.
12. Was sind vermögensbasierte Sukuk?
Bei vermögensbasierten Sukuk kauft der Emittent die zugrunde liegenden Vermögenswerte mit den Zertifikatserlösen und legt sie für die Anleger an, handelt damit oder vermietet sie. Die Struktur besteht meist aus Verkauf und Rückvermietung an den Originator und enthält dessen verbindliches Versprechen zum Rückkauf bei Fälligkeit.
Die Sukuk-Inhaber können hier nur den Kauf der Vermögenswerte durch den Originator verlangen. Nach Ausübung des verbindlichen Kaufversprechens besitzen sie eine unbesicherte Forderung auf Zahlung des Kaufpreises gegen ihn. Sie haben somit keinen vollständigen Rückgriff auf die zugrunde liegenden Vermögenswerte, die nicht als Sicherheiten dienen.
Vermögensbasierte Sukuk gewähren nur wirtschaftliches Eigentum. Bei Ausfall haben Anleger daher keinen Anspruch auf die Vermögenswerte. Dies macht sie Schuldtiteln oder Anleihen ähnlicher. Beispiele sind Murabaha, Salam und Istisna.
13. Wie entstehen Erträge aus Sukuk-Anlagen?
Die SPV zahlt Sukuk-Inhabern Erträge als Verkaufsgewinn, Mieteinnahmen oder Kombination beider.
14. Wer kann in Sukuk investieren?
- Haushalte – Einzelpersonen und Familien (in- und ausländische Ansässige)
- Kleine Unternehmen – Händler, Kaufleute, freiberufliche Unternehmen usw.
- Verbände und Vereinigungen – Berufsverbände, Genossenschaften, Studierendenvertretungen, Gewerkschaften, Ortsvereine, Handelskammern usw.
- Religiöse Einrichtungen – Kirchen, Moscheen usw.
- Bildungseinrichtungen – Grundschulen, weiterführende Schulen und Hochschulen
- Unternehmen – Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Fonds- und Vermögensverwalter usw.
- Vermögende Einzelpersonen
- Staatliche Stellen – Behörden, Bundesstaaten und Kommunen
- Supranationale Institutionen – Weltbank, IWF, UN, ADB usw.
15. Welche Vorteile bieten Sukuk?
- Inländische Emittenten wie Staaten und Unternehmen können mit Sukuk internationale Märkte mit großer Anlegerbasis erschließen und ausländische Direktinvestitionen (DFI) anziehen.
- Sukuk-Emissionen können inländisches Anlagekapital anziehen, das nach islamischen Grundsätzen investiert wird.
- Sukuk sprechen religiös orientierte und konventionelle Anleger an, die liquide, diversifizierte und attraktiv bepreiste Instrumente mit stabilen Erträgen suchen
- Sukuk stellen sicher, dass jede Finanzaktivität auf realwirtschaftlicher Tätigkeit beruht, und fördern damit Finanzstabilität und reale Wirtschaftsentwicklung.
- Als Anlageprodukt dienen Sukuk Banken und anderen islamischen Finanzinstituten zur Liquiditätssteuerung.
- Ihre Handelbarkeit ermöglicht Anlegern bei Bedarf die einfache Veräußerung und erhöht so die Marktliquidität
- Sukuk-Anlagen sind vergleichsweise frei von Ausfallrisiken
- Erträge aus Sukuk-Anlagen sind in entwickelten Märkten steuerfrei
- Sukuk-Zertifikate eignen sich als Sicherheit für zinsfreie Kredite
- Die Sukuk-Preisbildung ist gegenüber anderen Finanzierungsformen wettbewerbsfähig
- Kostengünstige Finanzierung ohne Schuldenlast
- Als Anlageklasse bieten Sukuk eine alternative Anlagemöglichkeit für ethisch bewusste und andere Bevölkerungsgruppen
- Sukuk sind eine alternative Finanzierungsquelle für Entwicklungs- und Expansionsprojekte
- Projektbezogene Sukuk können Arbeitsplätze schaffen.
- Sukuk-Emissionen vertiefen den inländischen Anleihemarkt und fördern das Wirtschaftswachstum
- Sukuk-Strukturen verlangen Rechenschaft gegenüber Kapitalgebern und fördern dadurch bessere Unternehmens- und Institutionsführung
- Sukuk-Anlagen bieten der Gesellschaft über die „reine Rendite“ hinaus soziale und ethische Vorteile
16. Welche Risiken bestehen bei Ausgabe oder Anlage in Sukuk?
Zu den verschiedenen Risiken für Sukuk gehören:
- Zinsänderungsrisiko – Sukuk-Zertifikate sind Zinsschwankungen indirekt ausgesetzt. Der Anlagegewinn ist an einen Referenzzinssatz gebunden; die meisten Emissionen haben feste Zahlungen. Steigt der Marktzins, fällt daher der Sukuk-Wert.
- Liquiditätsrisiko – Sukuk werden wegen fehlender gut strukturierter und ausreichend liquider Sekundärmärkte häufig bis zur Fälligkeit gehalten.
- Risiko der Scharia-Nichteinhaltung – Wertverlustrisiko durch Versäumnis oder Fahrlässigkeit des Emittenten bei der Einhaltung der Scharia-Regeln und -Grundsätze während der gesamten Sukuk-Laufzeit.
- Kreditrisiko – Nachteilige Veränderungen der Marktsätze beeinträchtigen die Kreditwürdigkeit der Emissionen.
- Wechselkursrisiko – Ungünstige Wechselkursschwankungen beeinflussen die Vermögenswerte im Sukuk-Pool und die Währung, in der Sukuk-Gelder angesammelt werden.
- Marktrisiko – Risiko eines Wertverlusts der Vermögenswerte.
- Vermögensrisiko – Verlust oder Beschädigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts.
- Ausfallrisiko – Risiko im Hinblick auf die Fähigkeit und Bereitschaft des Käufers/Schuldners zur fristgerechten Zahlung. Es umfasst die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vermögenswert oder Kredit durch Ausfall oder verspätete Abwicklung uneinbringlich wird. Dazu gehören auch mangelhafte Waren/Projekte oder Lieferverzögerungen entgegen den Vertragsvorgaben.
- SPV-spezifische Risiken – Mögliches Versagen oder Fahrlässigkeit der SPV bei der Rückzahlung an Sukuk-Inhaber
- Ausstiegsrisiko – Unfähigkeit der SPV, den Vermögenswert oder das Unternehmen zum Vertragsende zu veräußern.
17. Was sind staatliche Sukuk?
Von einer staatlich gestützten SPV ausgegebene Zertifikate, die Eigentum an einem Vermögenswert oder dessen Nutzungsrechten belegen.
18. Was sind subnationale Sukuk?
Von einer durch eine Bundesstaatsregierung gestützten SPV ausgegebene Zertifikate, die Eigentum an einem Vermögenswert oder dessen Nutzungsrechten belegen.
19. Was sind Unternehmens-Sukuk?
Von einer durch ein Unternehmen gestützten SPV ausgegebene Zertifikate, die Eigentum an einem Vermögenswert oder dessen Nutzungsrechten belegen
20. Was sind supranationale Sukuk?
Von einer durch eine supranationale Institution gestützten SPV ausgegebene Zertifikate, die Eigentum an einem Vermögenswert oder dessen Nutzungsrechten belegen
21. Wer nimmt am nigerianischen Sukuk-Markt teil?
Zu den Teilnehmern gehören im Allgemeinen:
- Staaten
- Bundesstaaten und andere subnationale Körperschaften
- Unternehmen
- Supranationale Einrichtungen (internationale Finanzinstitutionen)
- SPV
- Scharia-Berater
- Börsenmakler
- Emissionshäuser
- Rechtsanwälte
- Emissionsgaranten
- Treuhänder
- Fondsverwalter
- Ratingagenturen
- Banken
- Abschlussprüfer/berichtende Wirtschaftsprüfer
- Anleger (in- & ausländische)
- Aufsichtsbehörden
22. Welche Projekte können durch Sukuk finanziert werden?
Potenzielle Emittenten können Sukuk-Erlöse unter anderem in Landwirtschaft, Straßen, Luft- und Schienenverkehr, Energieversorgung, Erdölraffination, Massenwohnungsbau, Bildung, Gesundheitseinrichtungen, Wasser- und Sanitärversorgung investieren
23. Wie kaufe ich Sukuk?
Interessierte können Sukuk während eines öffentlichen Angebots über bei der nigerianischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde registrierte Kapitalmarktanbieter oder über einen Börsenmakler an anerkannten registrierten Börsen kaufen.
24. Kann ich Sukuk vor Fälligkeit verkaufen?
Ja. Die meisten Sukuk können über Börsenmakler verkauft werden.
25. Welche Länder haben Sukuk ausgegeben?
Heute haben über 20 Länder in Europa, Asien, dem Nahen Osten und Afrika Unternehmens- oder Staats-Sukuk ausgegeben, angeführt von Malaysia und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Weitere sind Bahrain, Indonesien, Iran, Katar, Kuwait, Pakistan, Saudi-Arabien, Singapur, Somalia, Türkei, Brunei, das Vereinigte Königreich, Hongkong, Ägypten, Côte d’Ivoire, Senegal, Gambia, Südafrika und Nigeria.
26. Wie ist der aktuelle Stand des weltweiten Sukuk-Markts?
Seit der weltweiten Finanzkrise 2008 wächst der Sukuk-Markt bemerkenswert. Jährliche Emissionen stiegen von $15 Milliarden 2008 auf fast $120 Milliarden 2014. Die meisten waren überzeichnet. So erreichte die Nachfrage nach der staatlichen britischen Sukuk-Emission über £200 Millionen 2014 insgesamt £2.3 Milliarden, das 11.5-Fache. Das ausstehende Sukuk-Volumen betrug 2015 aus 587 Instrumenten $290 Milliarden.
Das Wachstum wurde vor allem von Liquidität in den Golfstaaten, dem Fokus auf sozial verantwortliche Anlagen, innovativen vermögensbesicherten Finanzierungsstrukturen und staatlicher Unterstützung durch Regulierung und Emissionen getragen.
27. Wurden Sukuk in Nigeria ausgegeben?
Ja. Der Bundesstaat Osun gab 2013 subnationale Sukuk im Wert von etwa $62 Millionen (N11.4 Milliarden) aus; 2017 folgten staatliche Sukuk im Wert von $277.93 (N100 Milliarden).
28. Welches Wachstumspotenzial hat der nigerianische Sukuk-Markt?
Mit etwa 170 Millionen Einwohnern und einem geschätzten muslimischen Anteil von über 50% leben in Nigeria wesentlich mehr Muslime als in den führenden Sukuk-Märkten Malaysia, Saudi-Arabien, VAE, Kuwait und Katar zusammen. Nigerias Volkswirtschaft, die mit einem Bruttoinlandsprodukt von etwa $510 Milliarden als größte Afrikas eingeschätzt wird, ist zudem größer als deren Volkswirtschaften mit Ausnahme Saudi-Arabiens.
29. Wer reguliert den nigerianischen Sukuk-Markt?
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) reguliert die Märkte für staatliche, subnationale und Unternehmens-Sukuk.
30. Welche bestehenden Gesetze gelten für Sukuk-Transaktionen?
In Nigeria gelten der Rahmen des Investment and Securities Act 2007 und die Sukuk-Leitlinien der SEC. Hinzu kommen Leitlinien angesehener in- und ausländischer Institutionen einschließlich CBN, Islamic Financial Services Board (IFSB) und AAOIFI.