OANDO Plc schließt einen Vergleich mit der nigerianischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde Published: Juli 19, 2021

Gemäß den Befugnissen, die der nigerianischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (der Kommission) durch den Investments and Securities Act 2007 und die darauf beruhenden Regeln und Vorschriften übertragen wurden, schloss die Kommission am Donnerstag, dem 15. Juli 2021, einen Vergleich mit Oando Plc (dem Unternehmen).

In ihrem Schreiben an das Unternehmen vom 31. Mai 2019 erließ die Kommission bestimmte Anweisungen und verhängte Sanktionen gegen das Unternehmen. Dem gingen Untersuchungen aufgrund zweier 2017 bei der Kommission eingereichter Eingaben voraus.

Das Unternehmen und einige seiner betroffenen Verwaltungsratsmitglieder hatten die genannten Anweisungen mit mehreren Klagen vor dem Federal High Court angefochten. Später wandte sich das Unternehmen jedoch zwecks eines Vergleichs an die Kommission. Beide Parteien haben nun einer Beilegung unter Berücksichtigung folgender Punkte zugestimmt:

Im übergeordneten Interesse der Aktionäre des Unternehmens und des Kapitalmarkts hat das Unternehmen, ohne eine Haftung anzuerkennen oder zu bestreiten, mit der Kommission einen Vergleich geschlossen, der unter anderem folgende Bedingungen enthält:

  1. Unverzügliche Rücknahme aller vom Unternehmen und sämtlichen betroffenen Verwaltungsratsmitgliedern erhobenen Klagen;
  2. Zahlung eines Geldbetrags;
  3. Verpflichtung des Unternehmens zur Umsetzung von Verbesserungen der Unternehmensführung;
  4. Vorlage vierteljährlicher Berichte des Unternehmens über die Einhaltung der Vergleichsvereinbarung, des Investments and Securities Act, 2007, der SEC-Regeln und -Vorschriften, des National Code of Corporate Governance und der SEC-Leitlinien zum Code of Corporate Governance.

Die Kommission bekräftigt ihre Verpflichtung, Fairness, Transparenz und Integrität des Kapitalmarkts zu gewährleisten und ihren Auftrag zum Anlegerschutz zu erfüllen.

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19. JULI 2021

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