UMSETZUNG DER FATF-ERKLÄRUNGEN ZU HOCHRISIKOLÄNDERN MIT AUFRUF ZUM HANDELN
UND LÄNDERN UNTER VERSTÄRKTER BEOBACHTUNG Published: August 14, 2026

UMSETZUNG DER FATF-ERKLÄRUNGEN ZU HOCHRISIKOLÄNDERN MIT AUFRUF ZUM HANDELN UND LÄNDERN UNTER VERSTÄRKTER BEOBACHTUNG

RUNDSCHREIBEN AN ALLE BEAUFSICHTIGTEN KAPITALMARKTUNTERNEHMEN

UMSETZUNG DER FATF-ERKLÄRUNGEN ZU HOCHRISIKOLÄNDERN MIT AUFRUF ZUM HANDELN UND LÄNDERN UNTER VERSTÄRKTER BEOBACHTUNG

Die Financial Action Task Force (FATF) veröffentlichte bei ihrer Plenarsitzung im Februar 2026 aktualisierte Erklärungen zu Ländern mit erheblichen Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Diese Länder werden wie folgt eingestuft:

Gemäß ihren Befugnissen nach dem Investments and Securities Act, 2025 und den SEC-AML/CFT-Regeln und -Vorschriften weist die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) alle beaufsichtigten Kapitalmarktunternehmen („CMREs“) an, mit sofortiger Wirkung folgende Maßnahmen umzusetzen.

A. HOCHRISIKOLÄNDER MIT AUFRUF ZUM HANDELN

  1. Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)

Alle CMREs müssen:

      1. sämtliche Korrespondenzbankbeziehungen mit Finanzinstituten beenden, die in der DVRK gegründet wurden oder im Eigentum bzw. unter der Kontrolle dortiger Personen oder Unternehmen stehen;
      2. sicherstellen, dass im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit keine Tochtergesellschaften, Zweigstellen oder Repräsentanzen von Finanzinstituten der DVRK eingerichtet oder unterhalten werden; und
      3. Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Staatsangehörigen, Unternehmen, staatlichen Stellen der DVRK oder in deren Namen handelnden Personen beschränken oder gegebenenfalls ablehnen.
  1. Iran

Alle CMREs müssen:

      1. die Bearbeitung oder Vermittlung von Transaktionen mit iranischen Finanzinstituten ablehnen und keine Tochtergesellschaften, Zweigstellen oder Repräsentanzen solcher Institute in Nigeria einrichten oder unterhalten; und
      2. keine Zweigstellen, Tochtergesellschaften oder Repräsentanzen im Iran einrichten oder betreiben, wenn Schwächen seines AML/CFT/CPF-Rahmens die Erfüllung von Compliance-Pflichten beeinträchtigen könnten.
  1. Myanmar

Alle CMREs müssen entsprechend den Risiken Myanmars verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen anwenden. Dazu gehören häufigere, umfassendere und intensivere Transaktionsüberwachungen für Kunden, Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit Myanmar-Bezug.

B. LÄNDER UNTER VERSTÄRKTER BEOBACHTUNG

Folgende Länder unterliegen derzeit der verstärkten Beobachtung durch die FATF:

Algerien, Angola, Bolivien, Britische Jungferninseln (BVI), Bulgarien, Kamerun, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Haiti, Kenia, Demokratische Volksrepublik Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal, Südsudan, Syrien, Venezuela, Vietnam und Jemen.

Alle CMREs müssen:

NIGERIANISCHE SANKTIONSWARNUNGEN (NIGSAC)

Alle CMREs, die das Warnsystem Nigeria’s Sanctions (NigSac) Alerts noch nicht abonniert haben, werden angewiesen, dies unverzüglich zu tun. Das Abonnement ist verpflichtend, um zeitnahen Zugang zu Benennungen wegen Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung zu gewährleisten und die wirksame Umsetzung gezielter Finanzsanktionen (TFS) zu unterstützen.

Beachten Sie stets, dass ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen unverzüglich der Nigerian Financial Intelligence Unit (NFIU) gemeldet werden müssen.

Dieses Rundschreiben gilt mit sofortiger Wirkung. Die Nichteinhaltung dieser Anweisungen verstößt gegen den Investments and Securities Act, 2025 und die SEC-AML/CFT-Regeln und -Vorschriften und zieht angemessene aufsichtsrechtliche Sanktionen einschließlich Geldsanktionen, Aussetzung der Tätigkeit oder Widerruf der Registrierung nach sich.

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