Leitlinien zum Nettokapital: SEC-Regeln 57 und 58 Published: Januar 29, 2020
Die Kommission veröffentlicht hiermit die nachstehenden Leitlinien zur wirksamen Einhaltung der SEC-Regeln 57 & 58 zum Nettokapital.
- Jeder Makler/Händler muss monatlich sein liquides Nettokapital berechnen und spätestens fünf (5) Tage nach Monatsende bei der Kommission und der Nigerian Stock Exchange (NSE) melden; *Nettokapitalformular herunterladen*
- Die Meldung des liquiden Nettokapitals muss in der von der Kommission jeweils vorgeschriebenen Form erfolgen;
- Die Kommission kann erforderlichenfalls Nachweise über das Vorhandensein von Vermögenswerten anfordern oder eine Vermögensprüfung durchführen, um Angaben zu belegen. Ein Makler/Händler muss der Kommission außerdem einschlägige Nachweise über wesentliche Änderungen der Vermögenslage vorlegen;
- Die Berechnung muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Maklers/Händlers vermitteln. Wesentliche Falschangaben oder Auslassungen gelten als Irreführung der Kommission und ziehen angemessene Sanktionen nach sich;
- Wurden feststehende finanzielle Forderungen gegen einen Makler bei der Berechnung des liquiden Nettokapitals ausgelassen, berichtigt die Kommission das liquide Nettokapital des betreffenden Maklers/Händlers;
- Wird ein Makler/Händler wegen unzureichenden liquiden Nettokapitals vom Handel suspendiert, muss vor Genehmigung der Aufhebung durch die Kommission seine Regelkonformität überprüft werden;
- Jeder Makler/Händler soll diese Leitlinie einhalten. Die Meldungen zum liquiden Nettokapital für Januar 2020 werden spätestens am 5. Februar 2020 erwartet. Sie sollten über brokers@sec.gov.ng bei der Kommission eingereicht werden; die Meldevorlage kann von der SEC-Website heruntergeladen werden;
- Die nicht ordnungsgemäße Einreichung der Meldungen zieht angemessene Sanktionen nach sich.
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DIE LEITUNG