RUNDSCHREIBEN AN ALLE KAPITALMARKTANBIETER Published: Oktober 22, 2020

Gemäß Abschnitt 38(2) des Investments and Securities Act 2007, der die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) ermächtigt, Registrierungsbedingungen für Kapitalmarktanbieter einschließlich des erforderlichen Wissens- und Kompetenzniveaus für eine Tätigkeit am nigerianischen Kapitalmarkt festzulegen, hat die Leitung der Kommission Folgendes genehmigt:

  1. Geschäftsführende Direktoren/Vorstandsvorsitzende von Kapitalmarktanbietern, die von ihnen benannte Personen dem Registrierungsausschuss zum Vorstellungsgespräch präsentieren, müssen einen ausführlichen Überblick über ihre Unternehmen geben und deren Beitrag zur Entwicklung des nigerianischen Kapitalmarkts hervorheben.
  2. Alle registrierten benannten Personen, die ihre Registrierung auf einen vorgesehenen Kapitalmarktanbieter (ein neues Unternehmen) übertragen möchten, müssen künftig erneut an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen; die bisherige Befreiung entfällt.
  3. Ab Januar 2021 enthalten die vom Nigerian Capital Market Institute für angehende Kapitalmarktanbieter durchgeführten Prüfungen vor der Registrierung auch Aufsatzfragen.

Bitte richten Sie sich entsprechend danach.

Gezeichnet

Die Leitung

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