RUNDSCHREIBEN AN ALLE KAPITALMARKTANBIETER Published: Oktober 22, 2020
Gemäß Abschnitt 38(2) des Investments and Securities Act 2007, der die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) ermächtigt, Registrierungsbedingungen für Kapitalmarktanbieter einschließlich des erforderlichen Wissens- und Kompetenzniveaus für eine Tätigkeit am nigerianischen Kapitalmarkt festzulegen, hat die Leitung der Kommission Folgendes genehmigt:
- Geschäftsführende Direktoren/Vorstandsvorsitzende von Kapitalmarktanbietern, die von ihnen benannte Personen dem Registrierungsausschuss zum Vorstellungsgespräch präsentieren, müssen einen ausführlichen Überblick über ihre Unternehmen geben und deren Beitrag zur Entwicklung des nigerianischen Kapitalmarkts hervorheben.
- Alle registrierten benannten Personen, die ihre Registrierung auf einen vorgesehenen Kapitalmarktanbieter (ein neues Unternehmen) übertragen möchten, müssen künftig erneut an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen; die bisherige Befreiung entfällt.
- Ab Januar 2021 enthalten die vom Nigerian Capital Market Institute für angehende Kapitalmarktanbieter durchgeführten Prüfungen vor der Registrierung auch Aufsatzfragen.
Bitte richten Sie sich entsprechend danach.
Gezeichnet
Die Leitung