RUNDSCHREIBEN – VERLÄNGERUNG DER FRIST ZUR EINREICHUNG VON QUARTALSABSCHLÜSSEN FÜR DEN AM 30. SEPTEMBER 2020 ENDENDEN ZEITRAUM Published: November 5, 2020

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat die jüngsten allgemeinen Störungen des Geschäftsbetriebs im ganzen Land und die daraus möglicherweise entstandenen Herausforderungen für Unternehmen zur Kenntnis genommen.

Der SEC ist auch bewusst, dass die Störungen des Geschäftsbetriebs Publikumsgesellschaften, Kapitalmarktanbieter und andere beaufsichtigte Unternehmen daran gehindert haben könnten, Sitzungen zur Prüfung der bis zum 30. Oktober 2020 einzureichenden bzw. zu veröffentlichenden Quartalsabschlüsse abzuhalten.

Vor diesem Hintergrund gewährt die SEC Publikumsgesellschaften, Kapitalmarktanbietern und anderen beaufsichtigten Unternehmen hiermit eine Nachfrist von dreißig Tagen zur Einreichung ihrer Quartalsabschlüsse.

Die Quartalsabschlüsse sind nun spätestens am Montag, dem 30. November 2020, einzureichen.

Gezeichnet:

SEC-Leitung

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