Die RI soll der Kommission ein klareres Verständnis neuer Kapitalmarktinnovationen vermitteln, damit sie erforderliche Vorschriften erlässt, die Innovation fördern sowie Anlegerschutz und Marktintegrität stärken. Sie legt grundlegende Anforderungen fest, nach denen potenzielle Anbieter, also Fintech-Firmen, für einen bestimmten Zeitraum unter vorgeschriebenen, aber begrenzten Bestimmungen tätig sein dürfen.
Häufig gestellte Fragen
zum aufsichtsrechtlichen Inkubationsprogramm (RI) der SEC
Published: Mai 25, 2025
Die aufsichtsrechtliche Inkubation (RI) eröffnet Fintech-Firmen neue Möglichkeiten, innovative Kapitalmarktlösungen in Nigeria zu testen und auszuweiten. Zulassung, Antragsschritte, Gebühren, Fristen und Ausstiegsbedingungen können jedoch schwer verständlich sein. Dieser Fragenbereich erläutert das RI-Programm der SEC mit kurzen Antworten zu Zielen, Berechtigung, Antragsort und -verfahren, Kosten, Dauer und Pflichten nach der Inkubation. So können Fintech-Unternehmer und Interessengruppen das Verfahren klar und sicher durchlaufen.
F1: Welches Ziel hat die RI?
F2: Wer kann die aufsichtsrechtliche Inkubation der SEC beantragen?
Jedes in Nigeria gegründete oder von einer Wertpapiermarktaufsicht in einer gleichwertigen Rechtsordnung zugelassene Unternehmen, das innovative Produkte, Lösungen oder Dienstleistungen anbietet bzw. anbieten möchte oder Technologie innovativ für Anlage- und Wertpapiergeschäfte am nigerianischen Kapitalmarkt einsetzt.
F3: Wo ist ein Antrag einzureichen?
Alle Anträge werden online im Fintech- und Innovationszentrum der SEC ausgefüllt und eingereicht. Der Zugang wird nach einer Vorprüfung der Zulässigkeit gewährt.
F4: Gibt es einen bestimmten Zeitraum für RI-Anträge?
Es gibt bestimmte, regelmäßig bekannt gegebene Antragszeiträume. Interessierte Antragsteller müssen jedoch vor jeder Bekanntgabe ein Erstbewertungsformular ausfüllen, um zunächst ihre Berechtigung festzustellen.
F5: Fallen für einen Antrag auf aufsichtsrechtliche Inkubation Verwaltungsgebühren an?
Antragsteller müssen bei Einreichung des Erstbewertungsformulars ₦50,000 und bei Einreichung des RI-Antrags ₦200,000 Einreichungsgebühr zahlen.
F6: Was geschieht mit einem für die aufsichtsrechtliche Inkubation als unzulässig bewerteten Antrag?
Die Kommission berät Firmen, die für RI nicht infrage kommen, zum weiteren Vorgehen.
F7: Werden erfolglosen Antragstellern Gebühren erstattet?
Weder die Gebühr für die erste Zulässigkeitsbewertung noch jene für den RI-Antrag ist erstattungsfähig.
F8: Wie lange dauert das aufsichtsrechtliche Inkubationsverfahren?
Das RI-Verfahren dauert ein Jahr. Die Kommission kann diesen Zeitraum jedoch bei festgestelltem Bedarf verlängern.
F9: Kann eine Fintech-Firma vor Ablauf zum Austritt aus der RI aufgefordert werden?
Eine Fintech-Firma kann zum Austritt aufgefordert werden, wenn sie nicht mehr zur Fortsetzung berechtigt ist oder verbindliche Regeln zur Regulierung ihrer konkreten Innovation erlassen werden.
F10: Was geschieht, wenn eine Firma die Kommission nicht zur Zulässigkeitsbewertung kontaktiert?
Firmen, die im SEC-Zuständigkeitsbereich ohne SEC-Registrierung oder Aufnahme in das RI-Verfahren illegal tätig sind, müssen mit Durchsetzungsmaßnahmen rechnen.
F11: Wie lange dauert die Bewertung eines RI-Antrags?
Die Bewertung und Aufnahme in das RI-Programm dauert höchstens 60 Tage.
F12: Gelten in das RI-Programm aufgenommene Fintech-Firmen als bei der SEC registrierte Kapitalmarktanbieter (CMOs)?
Die Zulassung zur SEC-RI ist keine SEC-Registrierung als Kapitalmarktanbieter. Erfolgreiche Fintech-Unternehmer müssen am Ende des RI-Verfahrens die vollständige SEC-Registrierung beantragen.
F14: Muss ich zur Feststellung meiner RI-Berechtigung erneut einreichen, wenn ich bereits das Fintech-Bewertungsformular eingereicht habe?
Ja. Sie müssen ein neues Fintech-Bewertungsformular ausfüllen und einreichen.