Häufig gestellte Fragen
Zur Bereinigung von Mehrfachzeichnungen Published: September 15, 2023

Unregelmäßige Mehrfachzeichnungen bereinigen: Schritte zur Bereinigung doppelter Aktienzeichnungen, Compliance-Verfahren, Sanktionen und Berichtigungsverfahren

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) hat Anfragen von Anlegern erhalten, die (a) Aktien identifizieren möchten, die sie durch Mehrfachzeichnungen öffentlicher Angebote erworben haben, und (b) die auf diese Aktien entfallenden Dividenden beanspruchen möchten.

Die Kommission hat diese Anfragen daher als häufig gestellte Fragen („FAQs“) zusammengefasst und gibt der Anlegerschaft folgende Antworten zur Orientierung:

i. Was geschieht, wenn ich Dividenden/Aktien geltend mache, die unter anderen als meinen eigenen Namen gekauft wurden?

Für die Identifizierung Ihrer Aktien und die Geltendmachung ausstehender Dividenden gibt es keine Sanktionen. Die Kommission möchte, dass Anleger ihre aufgelaufenen Dividenden einfordern, um den wachsenden Bestand nicht eingeforderter Dividenden zu verringern und ihnen die Erträge ihrer Anlagen am nigerianischen Kapitalmarkt zugutekommen zu lassen.

ii. Wie kann ich ausstehende Dividenden aus meinen Mehrfachzeichnungen öffentlicher Angebote während des Kapitalmarktbooms (2004–2010) ermitteln und geltend machen?

Sie müssen sämtliche gültigen Unterlagen vorlegen, die Sie als Aktieneigentümer ausweisen, sowie Quittungen, Zahlungsnachweise oder andere Unterlagen, die Sie als Käufer der betreffenden Aktien identifizieren. Bringen Sie diese je nach Kaufweg zu Ihren Registerführern, Börsenmaklern oder Banken, damit diese Ihre Aktien ermitteln können. Nach Abschluss der Identifizierung erläutern Ihnen Ihre Registerführer/Börsenmakler die weiteren Schritte zur Geltendmachung der auf diese Aktien aufgelaufenen Dividenden.

iii. Was muss ich tun, um ausstehende Dividenden geltend zu machen, wenn die Aktien unter Namen gekauft wurden, an die ich mich nicht erinnere?

Nennen Sie Ihrem Registerführer, Börsenmakler oder Ihrer Bank gegebenenfalls alle möglichen Namen, unter denen Sie oder Ihr Makler die Aktien gekauft haben könnten. Ihr Registerführer wird sich um deren Ermittlung bemühen, sofern Sie geeignete Identitätsnachweise oder andere Unterlagen vorlegen können, die Ihr Eigentum an den Aktien unter den gefundenen Namen belegen.

iv. Was muss ich tun, wenn ich Aktien über meinen Börsenmakler/Registerführer/meine Bank oder einen Dritten gekauft habe, mich aber nicht an die dabei verwendete Namenskombination erinnere?

Sie müssen Identitätsnachweise mit mindestens zwei Namen vorlegen, die Ihr Börsenmakler/Registerführer, Ihre Bank oder Sie selbst beim Kauf verwendet haben könnten, und/oder weitere Unterlagen, die Ihr Eigentum an den in Ihrem Auftrag unter anderen als Ihren eigenen Namen gekauften Aktien belegen.

v. Wie lange habe ich Zeit, meine Aktien zu identifizieren und ausstehende Dividenden geltend zu machen?

Anleger, die ihre Aktien bereinigen möchten, haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, ihre Aktien zu identifizieren, ihre Beteiligungen zu bereinigen und ausstehende Dividenden mit Unterstützung ihrer Registerführer, Börsenmakler, Banken usw. geltend zu machen.

vi. Was geschieht mit meinen Aktien und Dividenden, wenn ich die erforderlichen Identitätsnachweise nicht rechtzeitig vorlegen kann?

Ihre Aktien und aufgelaufenen Dividenden werden auf den Nigerian Capital Market Development Fund übertragen, bis Sie die von Ihren Registerführern/Börsenmaklern/Banken zur Identifizierung als tatsächlicher Eigentümer erforderlichen Identitätsnachweise und Unterlagen vorlegen können.

vii. Wie beweise ich mein Aktieneigentum, wenn die Aktien unter keinem meiner eigenen Namen gekauft wurden?

Zeigen Sie Ihrem Registerführer/Börsenmakler/Ihrer Bank Unterlagen, Zahlungsquittungen oder andere Dokumente, die trotz des Kaufs unter einem anderen Namen Ihr Eigentum an den Aktien belegen.

viii. Was muss ich tun, wenn ich unter meinem Namen und verschiedenen Namenskombinationen mehrfach Aktien desselben Unternehmens gezeichnet habe?

Wenden Sie sich ebenfalls an Ihren Registerführer/Börsenmakler/Ihre Bank und versuchen Sie, die Namen zu ermitteln, unter denen Sie oder ein Dritter in Ihrem Auftrag Aktien gekauft haben. Sie benötigen Identitätsnachweise und weitere Unterlagen, die Ihr Eigentum an den beanspruchten Aktien belegen. Ergänzend appelliert die Kommission an alle Beteiligten, etwa Börsenmakler, Registerführer, Nigerian Stock Exchange, Publikumsgesellschaften, Banken und Central Securities Clearing System, die Anleger bei der Identifizierung, Bereinigung und gegebenenfalls Zusammenführung ihrer Beteiligungen an verschiedenen Publikumsgesellschaften zu unterstützen und sie durch sämtliche zur Geltendmachung ihrer Anlageerlöse erforderlichen Schritte zu führen. Die Kommission wird Transparenz und Vertrauen am nigerianischen Kapitalmarkt weiter stärken und versichert Anlegern, dass die im Rahmen dieser Maßnahme erfolgende Bereinigung/Zusammenführung von Aktien keine Strafmaßnahmen nach sich zieht.

  1. Back to Home
  2. /
  3. Über uns
  4. /
  5. Informationsangebote
  6. /
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. /
  9. Häufige Fragen zur Bereinigung von Mehrfachzeichnungen