Registrierungsanforderungen für Clearing- und Abwicklungsgesellschaften (CSC) Published: Mai 22, 2025

ANTRAGSLEITLINIEN

  • Alle unten aufgeführten Unterlagen sind zwingend erforderlich und müssen vorgelegt werden.
  • Jedes SEC-Formular muss ordnungsgemäß und mit sämtlichen erforderlichen Angaben ausgefüllt werden. Kein Feld darf leer bleiben, da die Formulare sonst ungültig sind.
  • Ein Antrag gilt erst als eingereicht, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.
  • Benannte Personen, deren Registrierung abgelaufen ist, müssen das Registrierungsverfahren von Neuem beginnen. (Siehe SEC-Regeln 19 und 35 in der jeweils geänderten Fassung.)
  • Vorgesehene benannte Personen müssen mit drei (3) aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für erstmals bei der Kommission zu registrierende benannte Personen und für jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
  • Alle vorgesehenen benannten Personen (außer wechselnden Personen) müssen vor der Registrierung an einer Schulung und Prüfung teilnehmen. Erfolgreiche Personen werden (sofern die erforderliche Zusammensetzung der benannten Personen gewahrt bleibt) dem Registrierungsgesprächsausschuss zur Prüfung vorgestellt.
  • SÄMTLICHE Originale der Unterlagen/Zeugnisse sind einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
  • Jährliche Verlängerung der Registrierung: Nach Zulassung als Kapitalmarktanbieter (CMO) muss das Unternehmen seine Registrierung jährlich spätestens am 31. Januar verlängern.
  • Die Kommission kann weitere Unterlagen und/oder Informationen anfordern, die sie für die Registrierung für erforderlich hält.
  • Jedes antragstellende Unternehmen/jede Firma wird während der Bearbeitung des Registrierungsantrags vor Ort geprüft.
  • Ausreichende Kenntnisse der Vorschriften der Kommission, des Investments & Securities Act No 29 of 2007 und des Kapitalmarkts sind eine wesentliche Voraussetzung für die Registrierung.

ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG

Zahlung

  1. Zahlungsnachweis für die Einreichungs-/Antragsgebühr – N100,000.00 (einhunderttausend Naira);
  2. Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr – N300,000.00 (dreihunderttausend Naira);
  3. Zahlungsnachweis für die Registrierungsgebühr – N25,000,000.00 (fünfundzwanzig Millionen Naira);
  4. Zahlungsnachweis für die Gebühr je Verwaltungsratsmitglied – N100,000.00 (einhunderttausend Naira)
  5. Zahlungsnachweis für die Gebühr für benannte Personen – N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für jede neue vorgesehene benannte Person und N50,000.00 (fünfzigtausend Naira) für jede wechselnde benannte Person;

Formulare

  1. Ordnungsgemäß ausgefertigte Formulare SEC 3 und 5C – für das Unternehmen;
  2. Formulare SEC 2 und 2D – für benannte Personen und sämtliche Verwaltungsratsmitglieder des Unternehmens (jeder vorgesehene Kapitalmarktanbieter, der die Registrierung für diese Funktion beantragt, muss mindestens drei benannte Personen haben. Eine davon soll ein Compliance-Beauftragter sein, der die Einhaltung des ISA 2007 sowie der von der Kommission oder Bundesregierung erlassenen Regeln, Vorschriften, Bekanntmachungen, Leitlinien und Anweisungen überwacht.)
  3. Ordnungsgemäß ausgefertigtes Formular SEC 2B – (für den Wechsel eines Verwaltungsratsmitglieds oder einer benannten Person, dem Kopien des Kündigungsschreibens und der Annahme der Kündigung durch den vorherigen Arbeitgeber beizufügen sind); sämtliche Formulare sind in zweifacher Ausfertigung auszufüllen.

Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehene benannte Personen

  1. Mindestens drei (4) benannte Personen einschließlich des geschäftsführenden Direktors und des Compliance-Beauftragten. (Unternehmen, die für mehrere Funktionen registriert sind oder eine solche Registrierung beantragen, müssen die für jede Funktion vorgeschriebene Gesamtzahl von Personen benennen.)
  2. Das Formular SEC 2 soll unter anderem die BVN, Bankverbindung, dienstlichen E-Mail-Adressen des Antragstellers sowie die vollständigen Postanschriften einschließlich Telefonnummern und E-Mail-Adressen früherer Arbeitgeber, Banken und benannter Referenzpersonen enthalten;
  3. Kopien der Einstellungsschreiben und Aufgabenbeschreibungen vorlegen;
  4. Kündigungsschreiben und Annahme der Kündigung vorlegen (nur für wechselnde benannte Personen);
  5. Ausführliche Lebensläufe sämtlicher Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehenen benannten Personen mit chronologisch geordneten Tätigkeiten ab der Sekundarschule und klaren Angaben zu Daten und Dauer. Gründe für das Ausscheiden aus sämtlichen früheren Beschäftigungen sind anzugeben und alle Daten/Lücken im Beschäftigungs- und Bildungsverlauf zu erläutern;
  6. Kopien der Qualifikationsnachweise einschließlich Sekundarschulzeugnissen und NYSC-Entlassungs-/Befreiungsbescheinigungen; die Originale sind der SEC zur Einsicht vorzulegen;
  7. Bescheinigung über eine Namensänderung einschließlich gerichtlicher eidesstattlicher Erklärung und Zeitungsveröffentlichung;
  8. Nachweis, dass die benannten Personen über mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss gemäß Regel 20 der Kommissionsvorschriften verfügen
  9. Jede vorgesehene benannte Person muss mit drei aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für vorgesehene benannte Personen und jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
  10. Kopie der Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für Nichtnigerianer/Ansässige; das Original ist dem SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
  11. Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass, nationaler Personalausweis, Führerschein, dauerhafte Wählerkarte, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Nachweise über Versorgungszahlungen)

Alle benannten Personen müssen die nach Regel 20 der Kommissionsvorschriften vorgeschriebene einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweisen.

Eingezahltes Mindestkapital und Vertrauensschadenversicherung

  1. Aktueller geprüfter Abschluss
  2. Gültige Vertrauensschadenversicherung über mindestens 25% des vorgeschriebenen Mindestkapitals mit Laufzeitende am 31. Dezember;

Antragstellendes Unternehmen

  1. Unternehmensprofil unter anderem mit kurzer Unternehmensgeschichte, Organisations- und Beteiligungsstruktur, Profilen der Gründer, Rats-/Verwaltungsratsmitglieder und leitenden Mitarbeiter sowie Regeln und Verfahren;
  2. Namen und Anschriften der Tochter-/verbundenen Unternehmen, Art ihrer Geschäftstätigkeit und Beteiligungsquote;
  3. Betriebshandbuch mit Anweisungs- und Prüfungshandbuch für Mitgliedsaktivitäten sowie Informationen über Ihren Kundenstamm;
  4. Zwei Kopien der bestehenden Satzung oder Regeln, des Handelskodex usw., einschließlich Informationen zu Clearingeinrichtungen (Computerisierung/Sicherungseinrichtungen, Telefon- und andere elektronische Einrichtungen);
  5. Informationen zu Abwicklungseinrichtungen einschließlich Abwicklungsverfahren;
  6. Informationen zu internen Kontrollmaßnahmen hinsichtlich des Zugangs zu dematerialisierten Unterlagen und zum Tresorraum;
  7. Kopie der Softwarewartungsvereinbarung vorlegen;
  8. Geschäftsplan und Organigramm des Unternehmens;
  9. Website-Adresse, E-Mail-Adressen und Telefonnummern des Unternehmens;
  10. Social-Media-Kennungen des Unternehmens (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn), Website-Adresse, E-Mail-Adressen und Telefonnummern angeben;

Gesellschaftsunterlagen

Je eine Kopie folgender Unterlagen

  1. Gründungsurkunde
  2. Gesellschaftsvertrag und Satzung, die die Befugnis zur Ausübung der angegebenen Funktion enthalten müssen;
  3. CAC-Formulare mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu Verwaltungsratsmitgliedern (das Original der Urkunde ist einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen); (Die Vermögenszusammensetzung muss 60% liquide Mittel und 40% Anlagevermögen und sonstige Vermögenswerte betragen.)
  4. Aktueller geprüfter Abschluss oder geprüfte Vermögensaufstellung für Banken, die bei Einreichung bei der Kommission seit höchstens drei (30) Tagen tätig sind, unterzeichnet von zwei Verwaltungsratsmitgliedern, sowie ein Bestätigungsschreiben eines externen Abschlussprüfers;
  5. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung, der Kommission sämtliche Änderungen der Regeln der Clearinggesellschaft unverzüglich vorzulegen;
  6. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung der Börse, Änderungen ihrer Regeln stets der Kommission zur Genehmigung vorzulegen;
  7. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommission, dass sämtliche Angaben des Unternehmens einschließlich aller Bankinformationen wahr und richtig sind, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
  8. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung zur ordnungsgemäßen Führung von Unterlagen und Einreichung der von der Kommission jeweils vorgeschriebenen Meldungen, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
  9. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung eines Verwaltungsratsmitglieds oder des Gesellschaftssekretärs zur Einhaltung der SEC-Vorschriften und des Investments and Securities Act No.29 of 2007, notariell zu beglaubigen.
  1. Back to Home
  2. /
  3. Über uns
  4. /
  5. Informationsangebote
  6. /
  7. Checklisten
  8. /
  9. Individuelle Registrierungsanforderungen für jeden Kapitalmarktanbieter
  10. /
  11. Registrierungsanforderungen für Clearing- und Abwicklungsgesellschaften (CSC)