Warnung vor Anlagen bei Binance Published: Juli 28, 2023

Ergänzend zum früheren Rundschreiben der Kommission vom 9. Juni 2023 betreffend die von Binance betriebene Website (https://www.binance.com), über die die nigerianische Öffentlichkeit zum Handel mit Kryptowerten angeworben wird.

Die Kommission betont erneut, dass Binance, https://www.binance.com und jede andere derartige Plattform, über die das Unternehmen Anleger anwirbt, weder bei der Kommission registriert sind noch von ihr reguliert werden und ihre Tätigkeit in Nigeria daher rechtswidrig ist. Wer als Anleger mit dem Unternehmen Geschäfte tätigt, das solche Anwerbungen vornimmt, handelt auf eigenes Risiko.

Als Aufsichtsbehörde mit dem gesetzlichen Auftrag zum Anlegerschutz warnt die Kommission die Öffentlichkeit hiermit davor, dass Anlagen in Kryptowerte mit einem hohen Risiko verbunden sind und zum vollständigen Verlust der Anlagen führen können. Die Kommission mahnt Anleger daher zur Vorsicht bei Anlagen in Kryptowerte und andere Produkte, die von Unternehmen angeboten oder betrieben werden, die weder bei der Kommission registriert sind noch von ihr reguliert werden.

Mit diesem Rundschreiben werden alle Plattformanbieter, die solche Anwerbungen vornehmen, angewiesen, die Anwerbung nigerianischer Anleger in jeglicher Form unverzüglich einzustellen.

Die Kommission wird über weitere regulatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aktivitäten solcher Anbieter und der zugehörigen Plattformen informieren und gemeinsam mit anderen nigerianischen Aufsichtsbehörden weitere Orientierung zu diesem Thema geben.

Gezeichnet: Die Leitung, 26. Juli 2023

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