Übergang zum T+1-Abwicklungszyklus
am nigerianischen Kapitalmarkt
Published: Mai 15, 2026

Nach der erfolgreichen Einführung des T+2-Abwicklungszyklus am 28. November 2025 und im Rahmen ihres Auftrags zur Förderung eines effizienten, fairen und transparenten Kapitalmarkts kündigt die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) den Übergang zu einem T+1-Abwicklungszyklus für Aktien- und Warentransaktionen an, die durch Central Securities Clearing System (CSCS) gecleart und abgewickelt werden. Er gilt ab Montag, dem 1. Juni 2026.
Der Übergang zum T+1-Abwicklungszyklus ist Teil der laufenden Marktmodernisierungsinitiativen der Kommission. Diese sollen die Markteffizienz erhöhen, das Risikomanagement stärken, Gegenparteirisiken verringern, die Liquidität verbessern und den nigerianischen Kapitalmarkt an internationale Standards und weltweit bewährte Verfahren angleichen.
Alle erfassten Geschäfte am nigerianischen Kapitalmarkt werden daher einen Geschäftstag nach dem Handelstag (T+1) abgewickelt.
Wesentliche Umsetzungspunkte
• Ab Montag, dem 1. Juni 2026, werden alle erfassten Geschäfte auf T+1-Basis abgewickelt.
• Freitag, der 29. Mai 2026, ist der letzte Handelstag unter dem bisherigen T+2-Abwicklungszyklus.
• Sowohl am Freitag, dem 29. Mai 2026, als auch am Montag, dem 1. Juni 2026, ausgeführte Geschäfte werden am Dienstag, dem 2. Juni 2026, abgewickelt.
• Alle ab Montag, dem 1. Juni 2026, ausgeführten Geschäfte unterliegen dem T+1-Abwicklungszyklus.
Alle Kapitalmarktanbieter, Wertpapierbörsen, Clearing- und Abwicklungsinfrastrukturanbieter, Verwahrstellen, Registerführer, Emittenten und sonstigen betroffenen Interessenträger müssen alle notwendigen Maßnahmen für die vollständige betriebliche Bereitschaft und Einhaltung des neuen Abwicklungsrahmens treffen. Marktteilnehmer sollen ihre Systeme, Verfahren, Kontrollen und betrieblichen Abläufe vor dem Umsetzungstermin prüfen und anpassen.
Die Kommission wird den Austausch mit Interessenträgern fortsetzen und die Umsetzung überwachen, um einen geordneten und reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde bleibt der Stärkung der Marktintegrität und des Anlegervertrauens sowie der Entwicklung eines modernen, widerstandsfähigen und weltweit wettbewerbsfähigen nigerianischen Kapitalmarkts verpflichtet.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: emidivision@sec.gov.ng
Gezeichnet
Die Leitung
14. Mai 2026