Aufforderung zur Einreichung von Meldungen für Q2 2026 zur Zahlungsbilanz,
zu Kapitalströmen und Eigentümerstruktur
Published: Juli 8, 2026

An: Alle Registerführer, Makler/Händler, Fondsverwalter und sonstigen betroffenen Kapitalmarktanbieter
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) erinnert alle betroffenen Kapitalmarktanbieter an ihre Pflicht, Meldungen zur Eigentümerstruktur und zu Kapitalströmen für Q2 2026 zur Erstellung der nigerianischen Zahlungsbilanzstatistik (BOP) und des Auslandsvermögensstatus (IIP) einzureichen.
Dies ist Teil der laufenden Bemühungen zur Verbesserung von Qualität, Abdeckung und Zuverlässigkeit der nigerianischen Außenwirtschaftsstatistik. Anbieter müssen daher vierteljährliche Daten zu Folgendem liefern:
- Neuen Eigenkapital- und Schuldtitelanlagen von Gebietsansässigen und Gebietsfremden;
- Eigenkapital- und Schuldtitelbeständen Gebietsfremder in nigerianischen Unternehmen sowie Gebietsansässiger in ausländischen Unternehmen;
- Anlagen aus Fusionen, Übernahmen und anderen Unternehmenszusammenschlüssen mit gebietsansässigen und gebietsfremden Unternehmen; und
- anderen grenzüberschreitenden Kapitalmarkttransaktionen.
Insbesondere müssen berichtspflichtige Unternehmen Angaben zu Folgendem einreichen:
- Anlagen in neu ausgegebenen Aktien und Schuldtiteln;
- ausländischen Portfolioanlagebeständen in nigerianischen Unternehmen;
- aus Unternehmenszusammenschlüssen mit Gebietsfremden entstandenen Eigentumsanteilen;
- Anlagen multinationaler Unternehmen am nigerianischen Kapitalmarkt;
- im Ausland gehaltenen Aktienanlagen gebietsansässiger Unternehmen; und
- im Ausland gehaltenen Anleiheanlagen gebietsansässiger Unternehmen.
Bedeutung der Einhaltung
Genaue und zeitnahe Meldungen sind für zuverlässige BOP- und IIP-Statistiken entscheidend. Die Kommission weist daher alle Fondsverwalter, Makler/Händler, Registerführer und sonstigen betroffenen Kapitalmarktanbieter an, diese Meldepflicht vollständig und fristgerecht zu erfüllen.
Die Kommission dankt den Anbietern, die diese Anforderung stets erfüllt haben, und würdigt ihren Beitrag zu dieser wichtigen nationalen Aufgabe. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung von Daten zur Eigentümerstruktur und zu Kapitalströmen eine fortlaufende vierteljährliche Meldepflicht ist.
Anbieter sollten die Hinweise zu jeder Meldevorlage sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass alle Einreichungen vollständig, richtig und fristgerecht sind.
Meldevorlagen für Q2 2026
A. Registerführer
Eigentümerstruktur nigerianischer Unternehmen
https://forms.gle/Rcy6RFpSTr4EeDoh7
B. Makler/Händler
1. Inlandstransaktionen für gebietsfremde Anleger
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeDR3uqJzVLd6xgnmKTzvUH4xvr6BsqFm7nWcvSJsBXsC2uSQ/viewform?usp=header
2. Auslandstransaktionen für nigerianische Gebietsansässige
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdpYxyXFLx2vjniLyN4nWM1KOTnz5swZ5o6Eu9mpIruucvCRA/viewform?usp=header
3. Aktueller Wert (Bestand) der für nigerianische Gebietsansässige verwalteten Auslandsanlagen (US$)
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfW_1TmuMh9_-T4DL-6q3faq4Lkss1ykIPpRXzVriweRDojAg/viewform?usp=header
C. Fondsverwalter
1. Inlandstransaktionen für gebietsfremde Anleger
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeDR3uqJzVLd6xgnmKTzvUH4xvr6BsqFm7nWcvSJsBXsC2uSQ/viewform?usp=header
2. Auslandstransaktionen für nigerianische Gebietsansässige
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdpYxyXFLx2vjniLyN4nWM1KOTnz5swZ5o6Eu9mpIruucvCRA/viewform?usp=header
3. Aktueller Wert (Bestand) der für nigerianische Gebietsansässige verwalteten Auslandsanlagen (US$)
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfW_1TmuMh9_-T4DL-6q3faq4Lkss1ykIPpRXzVriweRDojAg/viewform?usp=header
Einreichungsfrist
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Meldungen für Q2 2026 spätestens am Freitag, dem 10. Juli 2026, bei der Kommission eingereicht werden.
Die Kommission freut sich auf Ihre weitere Zusammenarbeit und fristgerechte Einhaltung.
Vielen Dank.
Nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde