Pressemitteilung zu Kryptowährungen Published: Februar 11, 2021
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat zahlreiche Stellungnahmen und Anfragen aus der Öffentlichkeit zu einem vermuteten Widerspruch zwischen der SEC-Erklärung zu digitalen Vermögenswerten, ihrer Einstufung und Behandlung vom 11. September 2020 und dem Rundschreiben der Central Bank of Nigeria (CBN) vom 5. Februar 2021 erhalten. Wir sehen keine solchen Widersprüche oder Unstimmigkeiten.
In Anerkennung der Tatsache, dass digitale Vermögenswerte sämtliche Merkmale von Anlagen im Sinne des Investments and Securities Act 2007 aufweisen können, stellt die SEC-Erklärung fest, dass der Handel mit solchen Vermögenswerten in die Aufsichtszuständigkeit der SEC fällt, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird. Das Hauptziel der Erklärung war nicht, Innovationen zu behindern oder zu unterdrücken, sondern Standards ethischer Praktiken festzulegen, die letztlich einen fairen und effizienten Wertpapiermarkt ermöglichen.
Die SEC gab ihre Erklärung damals ab, um angesichts des zunehmenden Volumens gemeldeter Kapitalströme regulatorische Sicherheit im Bereich digitaler Vermögenswerte zu schaffen. Anschließend identifizierte die CBN in ihrer Funktion als Bankenaufsicht bestimmte Risiken, die bei Fortbestehen den Anlegerschutz als Kernauftrag der SEC sowie die Stabilität des Finanzsystems als Kernauftrag der CBN gefährden würden.
Angesichts dieser Tatsachen haben wir mit der CBN Gespräche geführt und eine Zusammenarbeit vereinbart, um die identifizierten Risiken weiter zu analysieren und besser zu verstehen. Damit sollen angemessene und ausreichende Risikominderungsmaßnahmen gewährleistet werden, falls solche Wertpapiere künftig zugelassen werden.
Daher sind folgende Klarstellungen zur Umsetzung der Kapitalmarkt-FinTech-Strategie der SEC erforderlich:
- Die Bewertung aller vom CBN-Rundschreiben vom 5. Februar 2021 betroffenen Personen und Produkte zum Zweck der Aufnahme in den SEC-Rahmen zur aufsichtsrechtlichen Inkubation wird hiermit ausgesetzt, bis diese Personen Bankkonten innerhalb des nigerianischen Bankensystems führen können.
- Die geplante Umsetzung der SEC-Leitlinien zur aufsichtsrechtlichen Inkubation für FinTech-Unternehmen, die innovative Modelle zum Angebot von Kapitalmarktprodukten und -dienstleistungen einführen möchten, wird fortgesetzt.
Die SEC wird die Entwicklungen im Bereich digitaler Vermögenswerte weiter beobachten und den Austausch mit allen wichtigen Interessenträgern fortsetzen, um eine Regulierungsstruktur zu schaffen, die die wirtschaftliche Entwicklung unterstützt und zugleich einen sicheren, innovativen und transparenten Kapitalmarkt fördert.
11. Februar 2021
Nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde