Verpflichtender Wechsel von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Publikumsgesellschaften (Gemeinschaftsprüfung) Published: März 1, 2024

Verpflichtender Wechsel von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Publikumsgesellschaften (Gemeinschaftsprüfung)

Der vom Financial Reporting Council of Nigeria (FRC) veröffentlichte Nigerian Code of Corporate Governance (NCCG) 2018 sieht einen Wechsel der Abschlussprüfer von Publikumsgesellschaften nach 10 Jahren vor. Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei Gemeinschaftsprüfungen legte der Kodex jedoch keine Wechselfrist fest.

Der Financial Reporting Council erließ daher die Audit Regulation 2020, die bei Gemeinschaftsprüfungen einen Wechsel der Abschlussprüfer spätestens nach fünfzehn Jahren vorschreibt.

Um die einheitliche Anwendung der Vorschriften am nigerianischen Kapitalmarkt sicherzustellen, verpflichtet die Kommission hiermit alle Publikumsgesellschaften und Kapitalmarktanbieter, Abschnitt 9.3 der vom FRCN erlassenen Audit Regulation 2020 einzuhalten.

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