Untersuchung von Oando Plc Published: Juni 9, 2019
7. Juni 2019
Die SEC wurde auf verschiedene Berichte aufmerksam gemacht, die ihre Aufsichtsbefugnisse infrage stellen und andeuten, bei der Untersuchung von Oando Plc sei kein ordnungsgemäßes Verfahren eingehalten worden.
Zur Richtigstellung erklärt die SEC hiermit Folgendes:
- Rechtliches Gehör ist ein vorrangiger und grundlegender Grundsatz, den die Kommission als gesetzestreue Behörde in sämtlichen Untersuchungsverfahren einhält.
- Im Verlauf der Untersuchungen wurden zwischen der Kommission und Oando Plc Mitteilungen wie Briefe und Telefonate ausgetauscht und Sitzungen abgehalten, in denen das Unternehmen um Stellungnahmen und Erläuterungen zu Untersuchungsfragen gebeten wurde. Die Feststellungen der Kommission wurden dem Konzernvorstandsvorsitzenden von Oando Plc mit Schreiben vom 10. Juli 2017 mitgeteilt.
- Die Kommission beauftragte anschließend Deloitte & Touche mit einer forensischen Prüfung der Aktivitäten von Oando Plc. Während der Prüfung führte Deloitte & Touche regelmäßig Gespräche mit Verwaltungsratsmitgliedern und der oberen Führungsebene von Oando Plc und gab ihnen Gelegenheit, Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung zu erläutern.
- Die Kommission bestätigt, dass Oando Plc ausreichend rechtliches Gehör und mehrfach Gelegenheit erhielt, die bei der Untersuchung aufgedeckten Sachverhalte zu widerlegen. Die Antworten von Oando Plc wurden jedoch als unzureichend erachtet. Deshalb entschied die Kommission, das Unternehmen und einige mit ihm verbundene Personen wegen Verstößen gegen Wertpapiergesetze zu sanktionieren.
- Die Maßnahmen der Kommission wurden ordnungsgemäß gemäß dem Investments & Securities Act (ISA) 2007 und den auf Grundlage des ISA 2007 erlassenen SEC-Regeln und -Vorschriften umgesetzt.
- Diese Tatsachen wurden in den von der Kommission beim Federal High Court eingereichten Verfahrensunterlagen als Erwiderung auf die Klage des Konzernvorstandsvorsitzenden und des stellvertretenden Konzernvorstandsvorsitzenden von Oando Plc ordnungsgemäß dargelegt.
- Als oberste Aufsichtsbehörde des nigerianischen Kapitalmarkts hat die Kommission den Auftrag, Anleger zu schützen.
- Die jüngsten Maßnahmen der Kommission gegen Oando Plc entsprechen diesem zentralen Auftrag. Die Anweisung zur Abberufung von Personen aus dem Verwaltungsrat von Oando Plc und die Bestellung einer Übergangsleitung zur vorübergehenden Führung des Unternehmens dienen dem Schutz der Anleger und der Wahrung des Werts für die Interessenträger.
- Würde die Kommission angesichts der schwerwiegenden Untersuchungsergebnisse untätig bleiben oder ihre Anweisungen zurücknehmen, würde dies die Agenda der Bundesregierung zum Aufbau starker Institutionen sowie zur Förderung von Transparenz und Integrität des nigerianischen Kapitalmarkts untergraben. Dies gilt insbesondere, weil diese Faktoren Voraussetzungen für die Gewinnung ausländischer Anleger für den nigerianischen Kapitalmarkt sind.
Gezeichnet
Die Leitung