Einführung eines unternehmensweiten Risikomanagements Published: Juni 14, 2024
Alle Kapitalmarktanbieter (CMOs) werden angewiesen, einen Rahmen für unternehmensweites Risikomanagement (ERM) einzuführen, der internationalen Standards wie denen des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO), der International Organization for Standardization (ISO 31000), den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) sowie anderen international anerkannten Risikomanagementstandards entspricht. Umfassende Risikomanagementpraktiken sind unerlässlich, um systemische Auswirkungen zu minimieren und die Interessen aller Beteiligten zu schützen. Unter Berücksichtigung unter anderem der Betriebsstruktur, Geschäftstätigkeit, Kundendemografie, Produkte und Dienstleistungen einschließlich ihrer Bereitstellungsmechanismen muss der ERM-Rahmen Folgendes umfassen:
- Risikogovernance-Struktur mit klaren Aufgaben und Verantwortlichkeiten einschließlich der Bildung eines Risikomanagementausschusses.
- Systematische Verfahren zur Ermittlung, Analyse und Priorisierung von Risiken, die die Organisationsziele beeinflussen können.
- Strategien zur Steuerung und Minderung identifizierter Risiken.
- Erklärungen zu Risikobereitschaft und Risikotoleranz.
- Überwachung von Risikofaktoren und regelmäßige Berichterstattung an die obere Führungsebene und den Verwaltungsrat.
- Programme zur Förderung des Risikobewusstseins in der Organisation.
Diese Anweisung soll die Umsetzung der risikobasierten Aufsicht (RBS) einschließlich Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (AML), Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT) und Bekämpfung der Proliferationsfinanzierung (CPF) am Kapitalmarkt stärken. Alle CMOs müssen daher spätestens am 30. September 2024 eine vom Verwaltungsrat genehmigte Risikomanagementrichtlinie als PDF mit auswählbarem und durchsuchbarem Text an rbs@sec.gov.ng senden, um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten. Jeder CMO muss jährlich spätestens am 31. Januar ein Risikoprofil einreichen. Darüber hinaus müssen neu auftretende Bedrohungen und die zu ihrer Minderung ergriffenen Maßnahmen bewertet und der Kommission zur Prüfung gemeldet werden, wenn Folgendes eintritt:
- Entwicklung und Einführung neuer Produkte und Geschäftspraktiken einschließlich neuer Bereitstellungsmechanismen und Technologien.
- Bekanntwerden neuer Schwachstellen und ML/TF/PF-Typologien am Markt.
- Wesentliche Änderungen institutioneller Faktoren (wirtschaftliches Eigentum, Geschäftsstrategie usw.)
- Expansion in neue geografische Gebiete.
- Änderungen der Kundenklassifizierung.
Bitte richten Sie alle Anfragen an die Kommission über rbs@sec.gov.ng.
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NIGERIANISCHE WERTPAPIER- & BÖRSENAUFSICHTSBEHÖRDE
Juni 2024