Krise der Unternehmensführung bei The Tourist Company of Nigeria (TCN) PLC Published: Juli 28, 2025
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (die Kommission) hat die jüngsten beunruhigenden, von einigen Mehrheitsaktionären vorangetriebenen Entwicklungen bei The Tourist Company of Nigeria Plc (TCN) aufmerksam verfolgt. Dazu gehören die angebliche Durchführung einer von der Kommission ausgesetzten Hauptversammlung und Beschlüsse zur Änderung der Verwaltungsratszusammensetzung durch die angebliche Abberufung von der SEC ernannter Verwaltungsratsmitglieder und des Verwaltungsratssekretärs ohne Einbeziehung der Kommission.
Die Kommission hatte gemäß ihrem Kernauftrag nach dem Investments and Securities Act, 2025 Aufsichtsmaßnahmen ergriffen, darunter die Ernennung zweier unabhängiger Übergangsmitglieder in den Verwaltungsrat von TCN Plc. Damit sollten die Unternehmensfortführung und die Interessen aller Aktionäre geschützt werden, insbesondere jener, deren Beteiligungen ihnen keinen Einfluss auf Leitung und Kontrolle geben. Die jüngsten Schritte der Mehrheitsaktionäre drohen die bereits erzielten Erfolge dieses Eingriffs zunichtezumachen, der das Unternehmen stabilisiert und seine Aktien wieder zu positiven Werten geführt hatte.
Die Kommission informiert die Öffentlichkeit und alle Interessenträger hiermit darüber, dass TCN Plc weiterhin ihrer regulatorischen Einwirkung unterliegt. Sie erkennt die angebliche Hauptversammlung (AGM) von TCN Plc vom 25. Juli 2025 nicht an, da diese unter klarer Missachtung einer ausdrücklichen Anweisung der Kommission und geltender Gesetze durchgeführt wurde. Die Kommission wird daher alle dort gefassten Beschlüsse unberücksichtigt lassen, bis sämtliche Altlasten vollständig geklärt sind.
Der Verwaltungsrat von TCN Plc bleibt in seiner Zusammensetzung vor der angeblichen Hauptversammlung bestehen. Die von der SEC ernannten unabhängigen Mitglieder verbleiben im Verwaltungsrat, um gute Unternehmensführung, Stabilität, den Schutz von Minderheitsanlegern und letztlich einen geordneten und fairen Markt zu gewährleisten.
Die Kommission bleibt eine gesetzestreue Behörde und wird alle verfügbaren rechtlichen Mittel einsetzen, um ihren Aufsichtsauftrag zum Anlegerschutz und zur Gewährleistung der Marktdisziplin zu erfüllen.
Alle Interessenträger und Anleger sollten sich entsprechend danach richten.
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