Rundschreiben an alle Kapitalmarktanbieter zur verpflichtenden Registrierung bei den zuständigen Berufsgruppen/-verbänden Published: August 17, 2016

VERPFLICHTENDE REGISTRIERUNG ALLER KAPITALMARKTANBIETER BEI IHREN ZUSTÄNDIGEN BERUFSGRUPPEN/-VERBÄNDEN

Gemäß den Beschlüssen der soeben abgeschlossenen Sitzung des Kapitalmarktausschusses (CMC) weist die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) alle noch nicht als Mitglieder ihrer jeweiligen Berufsgruppen oder -verbände registrierten Marktanbieter an, dies unbedingt spätestens am 31. Oktober 2016 nachzuholen.

Hintergrund

Zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens am nigerianischen Kapitalmarkt entwickelte die SEC im Februar 2015 Regeln zum Beschwerdemanagement. Diese beschreiben einen neuen, reaktionsfähigeren Rahmen, nach dem die SEC, Selbstregulierungsorganisationen (SROs) und Berufsgruppen/-verbände des Kapitalmarkts faire, unparteiische und objektive Richtlinien zur Bearbeitung von Anlegerbeschwerden einrichten müssen. Der neue Rahmen soll die Streitbeilegung am Markt erheblich verbessern und durch ein gestrafftes Beschwerdemanagement letztlich die Zahl der Verstöße senken.

Bisher erhielt die SEC den weitaus größten Teil der Anlegerbeschwerden, selbst wenn diese auf Ebene der Berufsgruppen schneller hätten bearbeitet werden können. Für dieses hohe Beschwerdeaufkommen musste die SEC erhebliche Ressourcen einsetzen, die für wirksamere Marktentwicklung und Regulierung besser genutzt werden könnten. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, den Beschwerdemechanismus am nigerianischen Kapitalmarkt entsprechend den auf der Website verfügbaren SEC-Regeln und -Vorschriften zu überarbeiten.

Notwendigkeit stärkerer SROs und Berufsgruppen

Zur wirksamen Übertragung wichtiger Beschwerdemanagementaufgaben auf Marktanbieter erkennt die SEC die Notwendigkeit, SROs und Berufsgruppen/-verbände zu stärken. Sie sollen eine bedeutendere Rolle bei der Bearbeitung und Beilegung von Anlegerbeschwerden übernehmen können. Ihre Befähigung hierzu entspricht bewährten Verfahren in Schwellen- und entwickelten Märkten.

Seit Veröffentlichung des neuen Beschwerdemanagementrahmens durch die SEC im Februar 2015 verlief die Umsetzung eher langsam, weil einige Berufsgruppen keine eigenen Beschwerderichtlinien entwickeln konnten. Die Überprüfung bei der letzten CMC-Sitzung am Dienstag, dem 9. August 2016, ergab als wesentliches Hindernis die fehlende Regelkonformität mancher Marktanbieter, die noch nicht bei ihrem zuständigen Berufsverband registriert sind.

Anweisung

Im Einklang mit der Verpflichtung der SEC zur vollständigen Umsetzung des neuen Beschwerdemanagementrahmens werden alle noch nicht bei ihrer jeweiligen Berufsgruppe bzw. ihrem Verband registrierten Kapitalmarktanbieter hiermit angewiesen, dies spätestens am 31. Oktober 2016 nachzuholen. Die Kommission wird bei Nichteinhaltung dieser Anweisung nicht zögern, angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

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