Rundschreiben an alle Makler/Händler Published: Dezember 3, 2020
Regel 56 (1&2) (c) der Regeln und Vorschriften der nigerianischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde bestimmt:
„Registrierte Makler/Händler müssen der Kommission alle Geschäfte mit einem Wertpapier über mindestens 500,000 Einheiten offenlegen, die im Auftrag ihrer Kunden oder auf eigene Rechnung in einem einzigen Geschäft oder in mehreren Geschäften am selben Tag ausgeführt wurden, und zwar spätestens 24 Stunden nach dieser Tätigkeit.“
Im Einklang mit dieser Regel fordert die Kommission alle als Makler, Händler oder Makler/Händler registrierten Kapitalmarktanbieter auf, diese künftig einzuhalten und die erforderlichen Meldungen nach der folgenden Vorlage zu übermitteln. Die Meldungen sind im Excel-CSV-Format an die folgende E-Mail-Adresse zu senden.
Vorlage
| Makler | CH-Nummer | Name des Anlegers |
Dauerhafte Anschrift |
E-Mail- Adresse |
Telefon- nummer |
Transaktions- datum |
Wertpapier- symbol |
Transaktions- art |
Ticket- nummer |
Volumen |
Stück- preis |
Gesamtpreis |
Diese Vorlage ist ab dem 2. Januar 2021 anzuwenden.
Gezeichnet
Die Leitung