Rundschreiben zum Ablauf der Companies Income Tax (Exemption of Bonds and Short-Term Government Securities) Order, 2011 Published: Juli 1, 2025

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) weist alle beaufsichtigten Unternehmen und Interessenträger darauf hin, dass die nach der Companies Income Tax (Exemption of Bonds and Short-Term Government Securities) Order, 2011 gewährte Zehnjahresfrist im Dezember 2021 ablief.

Daher können Zinserträge aus folgenden Instrumenten nun den geltenden Steuerpflichten nach dem Companies Income Tax Act (CITA), Cap C21, Laws of the Federation of Nigeria, 2004 (in der geänderten Fassung) unterliegen:

– Schatzwechsel und Schuldscheine

– Von Bund, Bundesstaaten, Kommunen und deren Einrichtungen ausgegebene Anleihen

– Von Unternehmen und supranationalen Organisationen ausgegebene Anleihen

– Zinserträge der Inhaber der genannten Instrumente

Es wird darauf hingewiesen, dass die Steuerbefreiung für von der nigerianischen Bundesregierung (FGN) ausgegebene Anleihen nach geltendem Recht weiterhin anerkannt wird.

Nach Ablauf des bisherigen rechtlichen Befreiungsrahmens sollte der Abzug von Quellensteuer (WHT) bei der Zahlung entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. An der Ausgabe oder Zahlungsabwicklung dieser Instrumente beteiligte Parteien können erwägen, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der aktuellen steuerlichen Anforderungen zu ergreifen.

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