Fälle vor dem Administrative Proceedings Committee
(Juni 2020 bis September 2020)
Published: September 16, 2020
| Lfd. Nr. | Aktenzeichen/Titel des Falls | Fallzusammenfassung |
Art der Verstöße |
Wesentliche Entscheidungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 |
APC/1/2020 SEC gegen 1. Amyn Investments Limited 2. Hauwa Audu Macjad 3. Abbas Momoh Jega 4. Hafiz Shuaibu 5. Ohiare Anita Ayuimoh 6. Onwujiogu Godwin I. 7. Abiodun Jones Alebiowu 8. Ikhelowa Philomena |
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhielt die Kommission sechsundzwanzig (26) Beschwerden von Kunden des 1. Antragsgegners. Vorgeworfen wurden unter anderem die Nichtbearbeitung von Beschwerden, die Nichtweiterleitung von Verkaufserlösen, die Zurückhaltung von Dividenden und aufgelaufenen Zinsen sowie die Unterlassung bzw. Verweigerung der Auflösung von Anlagen. Die Untersuchung ergab, dass der 1. Antragsgegner nicht genehmigte Anlageprogramme namens SHARE PORTFOLIO GUARANTEED INVESTMENT (SPG), AMYN YOUTH INVESTMENT CLUB (AYIC) und TRADING IN SHARES: BUY LOW – SELL HIGH (BL-SH) entwickelt, vermarktet und betrieben hatte. Damit veranlasste er seine Kunden, ihn zum Handel mit ihren erstklassigen Aktien zu ermächtigen, indem er eine garantierte jährliche Rendite von 10% sowie die Auszahlung sämtlicher für die gehandelten Aktien beschlossenen Kapitalmaßnahmen versprach. Nach den Voruntersuchungen der Kommission zu den Beschwerden und den mutmaßlichen Verstößen gegen die SEC-Vorschriften wurden die Antragsgegner vor den Administrative Proceedings Committee (APC) der Kommission geladen, um zu erläutern, weshalb gegen sie wegen Verstößen gegen den ISA 2007, die SEC Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) und den Code of Conduct for Capital Market Operators and their Employees keine Sanktionen verhängt werden sollten. |
• Durchführung, Förderung und Vermarktung eines nicht registrierten Anlageprogramms; • Ausübung einer Kapitalmarktfunktion ohne Registrierung; • Nichtweiterleitung der Erlöse aus dem Verkauf von Kundenaktien; • Unterlassung bzw. Verweigerung der Bearbeitung von Kundenbeschwerden; • Handlungen, die das Ansehen des nigerianischen Kapitalmarkts und das Vertrauen der Anleger beeinträchtigen können; • Nichteinreichung gesetzlich vorgeschriebener Meldungen. |
• Die 1. – 6. Antragsgegner wurden verpflichtet, den 26 beschwerdeführenden Anlegern gesamtschuldnerisch N281,208,969.50 einschließlich Zinsen und sonstiger aufgelaufener Beträge zu erstatten. • Darüber hinaus sind auch andere Kunden auszuzahlen, die in die von den Antragsgegnern betriebenen nicht registrierten Programme investiert haben. • Die 1. – 6. Antragsgegner müssen wegen Verstößen gegen den ISA und die darauf beruhenden Vorschriften Geldbußen zahlen. • Den 2. – 6. Antragsgegnern wurde für zehn (10) Jahre ab dem 25. März 2021 die Teilnahme an sämtlichen Kapitalmarktaktivitäten und die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten in Publikumsgesellschaften in Nigeria untersagt. • Den 7. und 8. Antragsgegnern wurde dies für drei Monate ab dem 10. November 2020 untersagt. • Die Antragsgegner müssen der Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach ihrem Erlass nachkommen. • Sollten die 1., 2., 3., 4., 5. und 6. Antragsgegner der Entscheidung nicht nachkommen, behält sich die Kommission vor, zur Durchsetzung eine gerichtliche Anordnung zur Einziehung und Veräußerung sämtlicher ihnen zuzuordnender Vermögenswerte zu beantragen. |
| 2 |
APC/2/2020 SEC gegen 1. Cashcraft Assets Management Limited 2. Cashcraft Securities Limited 3. Cashcraft Capital Limited 4. Herr Ogunfuwa Joseph 5. Herr Idris Adamu Idris 6. Frau Iyasere Awhotu-Mary 7. Dr. Ireyomi Adeolu 8. Herr Otunba O. A. Ogunfuwa 9. Herr Anthony Ikpea 10. Herr Abolade Agbola 11. Herr Balogun Ayodele 12. Herr Ukogu Clement Ikechukwu 13. Herr Hassan Anuoluwapo Joshua 14. Herr Gabriel Tope Olujobi 15. Frau Modupe Folashade Kelani 16. Herr Solomon Adewole Felix 17. Herr Aigbiniode Barnabas Babatunde 18. Herr Philips OlorunsanSunday 19. Herr Oduola Ademola Kamoru |
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhielt die Kommission zahlreiche Beschwerden (etwa 172) von Anlegern gegen die 1.–3. Antragsgegner. Vorgeworfen wurden unter anderem die Nichtrückzahlung von Kapital und Zinsen aus Anlagen im nicht registrierten Personal Earning Annuity Scheme (PEAS) sowie der nicht genehmigte Verkauf ihrer Aktien. Nach den Voruntersuchungen der Kommission zu den Beschwerden und den mutmaßlichen Verstößen gegen die SEC-Vorschriften wurden die Antragsgegner vor den Administrative Proceedings Committee (APC) der Kommission geladen, um zu erläutern, weshalb gegen sie wegen Verstößen gegen den ISA 2007, die SEC Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) und den Code of Conduct for Capital Market Operators and their Employees keine Sanktionen verhängt werden sollten. |
• Ausübung einer Kapitalmarktfunktion ohne Registrierung; • Durchführung, Förderung und Vermarktung des nicht registrierten Anlageprogramms „Personal Earning Annuity Scheme“ (PEAS); • Nichtweiterleitung der Erlöse aus dem Verkauf von Kundenaktien; • Nicht genehmigter Verkauf von Kundenaktien; • Unterlassung bzw. Verweigerung der Bearbeitung von Kundenbeschwerden; • Beteiligung an Handlungen, die das Ansehen des nigerianischen Kapitalmarkts und das Vertrauen der Anleger beeinträchtigen können. |
• Die 2., 3., 4. – 11. Antragsgegner wurden verpflichtet, sämtlichen Kunden/Anlegern, die gegen die 2. und 3. Antragsgegner Beschwerde erhoben hatten, gesamtschuldnerisch N1,056,088,911.31 zuzüglich Zinsen in Höhe des CBN MPR +2% und sonstiger aufgelaufener Beträge zu erstatten. • Die 2., 3., 4. – 11. Antragsgegner wurden ferner verpflichtet, allen anderen Kunden auf der von den 2. und 3. Antragsgegnern vorgelegten Liste, die in das von den 1., 2. und 3. Antragsgegnern betriebene nicht registrierte Programm (PEAS) investiert hatten, gesamtschuldnerisch Erstattung zu leisten, zuzüglich Zinsen in Höhe des CBN MPR +2% und sonstiger aufgelaufener Beträge. • Der 2. Antragsgegner wurde verpflichtet, die ohne Genehmigung verkauften 19,800 Aktien der ABC Transport Plc von Shettima Kachalla im Wert von N179,700.00 bzw. die Aktien von Rechtsanwalt Adetayo Adewale im Wert von N1,344,000.00 wiederherzustellen. • Die 2. – 11. Antragsgegner wurden verpflichtet, wegen Verstößen gegen den ISA und die darauf beruhenden Vorschriften gesamtschuldnerisch Geldbußen zu zahlen. • Die 2. und 3. Antragsgegner wurden auf unbestimmte Zeit von sämtlichen Kapitalmarktgeschäften suspendiert. Bis zur vollständigen Erfüllung der Entscheidung wurde eine Sperre verhängt, die den Verkauf oder die Übertragung der von der Nigerian Stock Exchange erteilten Handelslizenz des 2. Antragsgegners untersagt. • Den 4. – 11. Antragsgegnern wurde für zehn (10) Jahre ab dem 25. März 2021 die Teilnahme an sämtlichen Kapitalmarktaktivitäten und die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten in Publikumsgesellschaften in Nigeria untersagt. • Die 12. – 17. Antragsgegner wurden für drei Monate ab dem 11. November 2020 von Kapitalmarktgeschäften suspendiert. • Die 18. und 19. Antragsgegner wurden für sechs Monate ab dem 11. November 2020 von Kapitalmarktgeschäften suspendiert. • Gemäß Abschnitt 304 des ISA 2007 wurden der 1. Antragsgegner und seine Verwaltungsratsmitglieder wegen illegaler Kapitalmarktaktivitäten zur Untersuchung und möglichen Strafverfolgung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verwiesen. • Die Antragsgegner müssen der Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach ihrem Erlass nachkommen. • Sollten die 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10. und 11. Antragsgegner der Entscheidung nicht nachkommen, behielt sich die Kommission vor, zur Durchsetzung eine gerichtliche Anordnung zur Einziehung und Veräußerung sämtlicher ihnen zuzuordnender Vermögenswerte zu beantragen. |
| 3 |
APC/3/2020 SEC gegen 1. Mutual Alliance Investments and Securities Limited 2. Chief A. O. Badejo 3. Otunba Thomas B. Adebayo 4. Architekt Amarachukwu Nwokeji 5. Dr. (Frau) Olajumoke Ibidapo 6. Herr Bernard Ilori 7. Dr. Olakunle Ologun 8. Herr Chidi Ajaegbu 9. Otunba Thomas Bamidele Adebayo 10. General a. D. Sebastian Owuama 11. Herr Chidi Adabanya 12. Herr Sunday Oyekale Olusegun 13. Herr Umoh Marshall |
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhielt die Kommission zu verschiedenen Zeitpunkten 19 Beschwerden von Anlegern, die Kunden des 1. Antragsgegners waren. Vorgeworfen wurden unter anderem der nicht genehmigte Verkauf von Aktien, die Nichtweiterleitung von Aktienverkaufserlösen sowie die Zurückhaltung von Dividenden und sonstigen aufgelaufenen Beträgen oder Leistungen. Nach den Voruntersuchungen der Kommission zu den Beschwerden und den mutmaßlichen Verstößen gegen den ISA und die darauf beruhenden SEC-Vorschriften wurden die Antragsgegner vor den Administrative Proceedings Committee (APC) der Kommission geladen, um zu erläutern, weshalb gegen sie wegen Verstößen gegen den ISA 2007, die SEC Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) und den Code of Conduct for Capital Market Operators and their Employees keine Sanktionen verhängt werden sollten. |
• Nicht genehmigter Verkauf von Kundenaktien • Nichtweiterleitung von Aktienverkaufserlösen • Unterlassung bzw. Verweigerung der Bearbeitung von Kundenbeschwerden • Nichteinreichung gesetzlich vorgeschriebener Meldungen • Nichteinhaltung des Code of Conduct for Capital Market Operators and their Employees |
• Die 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 9. und 10. Antragsgegner wurden verpflichtet, den 19 Anlegern mit Beschwerden gegen den 1. Antragsgegner gesamtschuldnerisch Erstattung zu leisten, einschließlich sämtlicher den jeweiligen Beschwerdeführern zustehender Zinsen und sonstiger aufgelaufener Beträge. • Die 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 9. und 10. Antragsgegner wurden ferner verpflichtet, jedem Anleger mit späteren Beschwerden gegen den 1. Antragsgegner im Zusammenhang mit dessen Börsenmaklergeschäft gesamtschuldnerisch Erstattung zu leisten, einschließlich sämtlicher Zinsen und sonstiger aufgelaufener Beträge. • Die 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 9. und 10. Antragsgegner wurden verpflichtet, wegen Verstößen gegen den ISA und die darauf beruhenden Vorschriften gesamtschuldnerisch Geldbußen zu zahlen. • Den 2., 3., 4., 5., 6., 7., 9. und 10. Antragsgegnern wurden sämtliche Kapitalmarktgeschäfte und Verwaltungsratsmandate in Publikumsgesellschaften in Nigeria für zehn (10) Jahre ab dem 25. März 2021 untersagt. • Der 8. Antragsgegner wurde verpflichtet, die dem Herrn FasasiAbolaji gehörenden 3,400 Aktien der Nigerian Breweries Plc einschließlich sämtlicher daraus resultierender Kapitalmaßnahmen wiederherzustellen, die der 1. Antragsgegner am 26. Oktober 2007 rechtswidrig verkauft hatte. • Der 8. Antragsgegner wurde gerügt und aufgefordert, Verstöße gegen die für Kapitalmarktaktivitäten geltenden Rechtsvorschriften zu unterlassen. • Der 11. Antragsgegner wurde von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen entlastet. • Der 12. Antragsgegner wurde für 3 Monate ab dem 25. März 2021 von Kapitalmarktgeschäften suspendiert. • Der 13. Antragsgegner wurde zur weiteren Untersuchung und möglichen Strafverfolgung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verwiesen. • Die Antragsgegner müssen der Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach ihrem Erlass nachkommen. • Sollten die 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9. und 10. Antragsgegner der Entscheidung nicht nachkommen, behält sich die Kommission vor, zur Durchsetzung eine gerichtliche Anordnung zur Einziehung und Veräußerung sämtlicher ihnen zuzuordnender Vermögenswerte zu beantragen. |
| 4 |
APC/4/2020 SEC gegen 1. Quantum Securities Limited 2. Rechtsanwalt Tom Awhana 3. Chief Jonathan Arausi 4. Dr. Andrews Elueni 5. Prof. Austine Obasohan 6. Chief Joseph Onoyemeakpo 7. Andrew Uwuilekhue 8. Joel Okafor 9. Philomena Omovo 10. Patrick Brownson Ikporo 11. Jimmy Okugbere 12. Cynthia Adeyemi 13. Ayodeji Solaja 14. Oladele Odusanya Philip 15. Andrew Osugo |
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhielt die Kommission über 56 Beschwerden von Kunden des 1. Antragsgegners. Vorgeworfen wurden unter anderem der nicht genehmigte Verkauf ihrer Aktien, die Nichtweiterleitung von Verkaufserlösen, die Zurückhaltung von Dividenden und sonstigen aufgelaufenen Beträgen sowie die Nichtrückzahlung der Kundenanlagen auf Aktiendepotkonten einschließlich der bei Fälligkeit aufgelaufenen Renditen. Die Untersuchung der eingegangenen Beschwerden ergab, dass der 1. Antragsgegner zwei nicht registrierte Anlageprogramme namens Quantum Securities Limited High Yield Cash Deposit Note (QSLHYCDN) und Financial Asset Deposit Account (FAD) entwickelt, vermarktet, durchgeführt und betrieben hatte. Damit veranlasste er seine Kunden, ihn zum Handel mit ihren erstklassigen Aktien zu ermächtigen, indem er eine garantierte jährliche Rendite von 16% bis 17% und den Rückkauf der Aktien nach Ablauf der Laufzeit versprach. Bei Fälligkeit kam er dem jedoch nicht nach. Daher wurden die 1.–15. Antragsgegner vor den Administrative Proceedings Committee (APC) der Kommission geladen, um zu erläutern, weshalb gegen sie wegen Verstößen gegen den Investments & Securities Act, 2007, die SEC Rules & Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) und den Code of Conduct for Capital Market Operators and their Employees keine Sanktionen verhängt werden sollten. |
• Ausübung der Fonds-/Portfolioverwaltung ohne Registrierung; • Durchführung, Förderung und Vermarktung nicht registrierter Anlageprogramme (Quantum Securities Limited High Yield Cash Deposit Note (QSLHYCDN) und Financial Asset Deposit Account Scheme (FAD)); • Nicht genehmigter Verkauf von Kundenaktien und Nichtweiterleitung von Aktienverkaufserlösen; • Unterlassung bzw. Verweigerung der Bearbeitung von Kundenbeschwerden; • Nichteinreichung gesetzlich vorgeschriebener Meldungen; • Handlungen, die das Ansehen des Kapitalmarkts bei den Anlegern und deren Vertrauen beeinträchtigen können. |
• Die 1., 2., 3., 4., 7., 10. und 14. Antragsgegner wurden verpflichtet, den 56 Anlegern mit Beschwerden gegen den 1. Antragsgegner gesamtschuldnerisch die in der beigefügten Aufstellung angegebenen jeweiligen Beträge von insgesamt N352,288,076.93 zu erstatten, einschließlich Zinsen zum MPR der CBN und sonstiger aufgelaufener Beträge. • Die 1., 2., 3., 4., 7., 10. und 14. Antragsgegner wurden verpflichtet, allen anderen Kunden/Anlegern, die in die vom 1. Antragsgegner betriebenen nicht registrierten Programme Quantum Securities Limited High Yield Cash Deposit Note (QSLHYCDN) und Financial Asset Deposit Account (FAD) investiert hatten, gesamtschuldnerisch Erstattung zu leisten, einschließlich Zinsen zum MPR der CBN und sonstiger aufgelaufener Beträge. • Die 1., 2., 3., 4., 7., 10. und 14. Antragsgegner wurden verpflichtet, wegen Verstößen gegen den ISA und die darauf beruhenden Vorschriften gesamtschuldnerisch Geldbußen zu zahlen. • Den 2., 3., 4., 7., 10. und 14. Antragsgegnern wurden sämtliche Kapitalmarktgeschäfte und Verwaltungsratsmandate in Publikumsgesellschaften in Nigeria für zehn (10) Jahre ab dem 25. März 2021 untersagt. • Der 15. Antragsgegner wurde für drei Monate ab dem 25. März 2021 von Kapitalmarktgeschäften suspendiert. • Sämtliche Vorwürfe gegen die 5., 6., 8., 9., 11., 12. und 13. Antragsgegner wurden nicht erhärtet; diese wurden daher entlastet. • Die Antragsgegner müssen der Entscheidung innerhalb von 90 Tagen nach ihrem Erlass nachkommen. • Sollten die 1., 2., 3., 4., 7., 10. und 14. Antragsgegner der Entscheidung nicht nachkommen, behält sich die Kommission vor, zur Durchsetzung eine gerichtliche Anordnung zur Einziehung und Veräußerung sämtlicher ihnen zuzuordnender Vermögenswerte zu beantragen. |