Registrierungsanforderungen für digitale Untermakler Published: Mai 22, 2025
ANTRAGSLEITLINIEN
- Alle unten aufgeführten Unterlagen sind zwingend erforderlich und müssen vorgelegt werden.
- Jedes SEC-Formular muss ordnungsgemäß und mit sämtlichen erforderlichen Angaben ausgefüllt werden. Kein Feld darf leer bleiben, da die Formulare sonst ungültig sind.
- Ein Antrag gilt erst als eingereicht, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.
- Benannte Personen, deren Registrierung abgelaufen ist, müssen das Registrierungsverfahren von Neuem beginnen. (Siehe SEC-Regeln 19 und 35 in der jeweils geänderten Fassung.)
- Vorgesehene benannte Personen müssen mit drei (3) aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für erstmals bei der Kommission zu registrierende benannte Personen und für jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
- Alle vorgesehenen benannten Personen (außer wechselnden Personen) müssen vor der Registrierung an einer Schulung und Prüfung teilnehmen. Erfolgreiche Personen werden (sofern die erforderliche Zusammensetzung der benannten Personen gewahrt bleibt) dem Registrierungsgesprächsausschuss zur Prüfung vorgestellt.
- SÄMTLICHE Originale der Unterlagen/Zeugnisse sind einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
- Jährliche Verlängerung der Registrierung: Nach Zulassung als Kapitalmarktanbieter (CMO) muss das Unternehmen seine Registrierung jährlich spätestens am 31. Januar verlängern.
- Die Kommission kann weitere Unterlagen und/oder Informationen anfordern, die sie für die Registrierung für erforderlich hält.
- Jedes antragstellende Unternehmen/jede Firma wird während der Bearbeitung des Registrierungsantrags vor Ort geprüft.
- Ausreichende Kenntnisse der Vorschriften der Kommission, des Investments & Securities Act No 29 of 2007 und des Kapitalmarkts sind eine wesentliche Voraussetzung für die Registrierung.
REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN
Zahlung
- Zahlungsnachweis für die Einreichungs-/Antragsgebühr – N100,000.00 (einhunderttausend Naira);
- Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr – N300,000.00 (dreihunderttausend Naira);
- Zahlungsnachweis für die Registrierungsgebühr – N1,000,000.00 (eine Million Naira);
- Zahlungsnachweis für die Gebühr je Verwaltungsratsmitglied – N100,000.00 (einhunderttausend Naira)
- Zahlungsnachweis für die gegebenenfalls anfallenden Gebühren für benannte Personen wie folgt;
- Genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für jede vorgesehene benannte Person
- N50,000.00 (fünfzigtausend Naira) für eine wechselnde benannte Person
- Genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für eine Registrierungsänderung
- N150,000.00 (einhunderttausend und fünfzigtausend Naira) für Wechsel und Statusänderung
Formulare
- Ordnungsgemäß ausgefertigte Formulare SEC 2C und 3 – für das Unternehmen
- Ordnungsgemäß ausgefertigte Formulare SEC 2 und 2D, vollständig auszufüllen von den benannten Personen und Verwaltungsratsmitgliedern des Unternehmens
- Ordnungsgemäß ausgefertigtes Formular SEC 2B für wechselnde Personen. Bitte beachten Sie die Anforderungen für den Registrierungswechsel auf der Website der Kommission.
Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehene benannte Personen
- Mindestens drei (3) benannte Personen einschließlich des geschäftsführenden Direktors. Für den Untermakler ist kein Compliance-Beauftragter erforderlich, da der Compliance-Beauftragte des benennenden Unternehmens die unter diesem registrierten Untermakler beaufsichtigt. (Unternehmen, die für mehrere Funktionen registriert sind oder eine solche Registrierung beantragen, müssen die für jede Funktion vorgeschriebene Gesamtzahl von Personen benennen)
- Das Formular SEC 2 soll unter anderem die BVN, Bankkontoverbindung, dienstlichen E-Mail-Adressen des Antragstellers sowie die vollständigen Postanschriften einschließlich Telefonnummern und E-Mail-Adressen früherer Arbeitgeber, Banken und benannter Referenzpersonen enthalten;
- Kopien der Einstellungsschreiben und Aufgabenbeschreibungen, ordnungsgemäß von beiden Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unterzeichnet;
- Bei wechselnden Personen: Nachweis der Kündigung beim zuvor registrierten Unternehmen, der Mitteilung der Kündigung an die Kommission durch die Person und der Annahme der Kündigung durch das Unternehmen;
- Lebensläufe sämtlicher Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehenen benannten Personen mit chronologisch geordneten Tätigkeiten ab der Sekundarschule und klaren Angaben zu Daten und Dauer. Gründe für das Ausscheiden aus sämtlichen früheren Beschäftigungen sind anzugeben. Dauer und Lücken im Beschäftigungs- und Bildungsverlauf müssen angegeben und erläutert werden;
- Kopien der Qualifikationsnachweise einschließlich Sekundarschulzeugnissen und NYSC-Entlassungs-/Befreiungsbescheinigungen (die Originale müssen einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorgelegt werden);
- Gegebenenfalls Nachweis einer Namensänderung, belegt durch einschlägige Unterlagen einschließlich einer gerichtlichen eidesstattlichen Erklärung und einer Zeitungsveröffentlichung
- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass, nationaler Personalausweis, Führerschein, dauerhafte Wählerkarte, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Nachweise über Versorgungszahlungen)
- Kopie der Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (für Nichtnigerianer/Ansässige). Das Original ist dem SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
Alle benannten Personen müssen die nach Regel 20 der Kommissionsvorschriften vorgeschriebene einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweisen.
Eingezahltes Mindestkapital und Vertrauensschadenversicherung
- Nachweis des erforderlichen eingezahlten Mindestkapitals von N10,000,000.00 (zehn Millionen Naira), etwa Bankguthaben, Anlagevermögen oder Anlagen in börsennotierten Wertpapieren;
- Ein Untermakler darf nicht zulassen, dass seine Gesamtverschuldung das 10-Fache seines nicht durch Verluste geminderten Nettokapitals übersteigt.
- Gültige Vertrauensschadenversicherung über mindestens 20% des eingezahlten Mindestkapitals mit Laufzeitende am 31. Dezember.
Antragstellendes Unternehmen
- Unternehmensprofil unter anderem mit kurzer Unternehmensgeschichte, Organisations- und Beteiligungsstruktur, leitenden Mitarbeitern sowie Angaben zu früheren und aktuellen Tätigkeiten;
- Namen und Anschriften der Tochter-/verbundenen Unternehmen, Art ihrer Geschäftstätigkeit und Beteiligungsquote;
- Zahlungsnachweis für die den Aktionären zugeteilten Aktien;
- Kopie der unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem benennenden Makler-/Händlerunternehmen und dem Untermakler
- Vom benennenden Makler/Händler unterzeichnetes Empfehlungs- und Verpflichtungsschreiben im Namen des Untermaklers
- Nachweis der dem Makler oder Händler gehörenden Wertpapiere oder seiner Beteiligungen in einer gesonderten Aufstellung, bewertet zum aktuellen Marktpreis;
- Betriebshandbuch des Unternehmens;
- Geschäftsplan des Unternehmens
- Organigramm des Unternehmens
- Angaben zu sämtlichen Banken, bei denen das Unternehmen seit seiner Gründung Konten unterhält, einschließlich der Kontoauszüge des Unternehmens für die letzten sechs (6) Monate vor Einreichung bei der Kommission.
- Website-Adresse, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Social-Media-Kennungen des Unternehmens (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, X) angeben;
Gesellschaftsunterlagen
Je eine von der CAC ordnungsgemäß beglaubigte Kopie folgender Unterlagen:
- Von der Corporate Affairs Commission (CAC) beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde. Wird eine unbeglaubigte Kopie eingereicht, muss der Antragsteller das Original einem befugten Mitarbeiter der Kommission zur Einsicht vorlegen
- Gesellschaftsvertrag und Satzung, die die Befugnis zur Ausübung der angegebenen Funktion enthalten müssen;
- CAC-Unterlagen mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu Verwaltungsratsmitgliedern (das Original der Urkunde ist einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen);
- Aktueller geprüfter Abschluss oder Vermögensaufstellung bei Unternehmen, die seit weniger als einem Jahr tätig sind, unterzeichnet von zwei Verwaltungsratsmitgliedern und bei Einreichung bei der Kommission höchstens drei (3) Monate alt. Die Vermögensaufstellung muss durch ein Bestätigungsschreiben eines externen Abschlussprüfers bestätigt werden. (Die Vermögenszusammensetzung muss 60% liquide Mittel und 40% Anlagevermögen und sonstige Vermögenswerte betragen);
- Eidesstattliche Garantieerklärung des benennenden Maklers/Händlers einschließlich einer Verpflichtungserklärung im Namen des Untermaklers;
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommission, dass sämtliche Angaben des Unternehmens einschließlich aller Bankinformationen wahr und richtig sind, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung zur ordnungsgemäßen Führung von Unterlagen und Einreichung der von der Kommission jeweils vorgeschriebenen Meldungen, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung eines Verwaltungsratsmitglieds oder des Gesellschaftssekretärs zur Einhaltung der SEC-Vorschriften und des Investments and Securities Act No.29 of 2007, notariell zu beglaubigen;
- Kopie einer Vereinbarung mit mehreren Auftraggebern („multiple principal agreement“) mit jedem benennenden Makler.
- Beschreibung der Technologie, auf der die Infrastruktur beruht:
- Struktur
- Leistungsfähigkeit/Grenzen
- Sicherheit
- Sicherungs- & Wiederherstellungsverfahren
- Bescheinigung eines bei NITDA oder einer anderen anerkannten Stelle registrierten IT-Dienstleisters, dass die Infrastruktur zur Ausübung der erforderlichen Funktion ausreicht, bestätigt durch einen Vertreter des Wertpapierbörsenverbands
- Nachweis dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Steuerung von Technologierisiken.
- Elektronischer Kommunikationskanal, über den sämtliche Kundenkommunikation erfolgt.
- Verfahren zur Feststellung der Eignung potenzieller Kunden für die Nutzung der Infrastruktur bei Transaktionen.
- Hinweis an potenzielle Kunden auf Merkmale, Risiken, Verantwortlichkeiten, Pflichten und Haftung im Zusammenhang mit der Infrastrukturnutzung.
- Vor Ausführung eines Auftrags: Nachweis, dass der Kunde die Risiken der angebotenen Dienstleistung vollständig kennt und versteht.
- Bestätigung, dass Funktionen ohne schriftliche Genehmigung der Kommission nicht an einen anderen Untermakler übertragen werden.
- Angemessene Anforderungen zur Kundenidentifizierung (KYC)
- Rechtsverbindliche Vereinbarung mit potenziellen Kunden unter Berücksichtigung unter anderem folgender Punkte:
- Jeweilige Rechte und Haftung der Parteien
- Bestimmungen zur physischen und IT-Sicherheit der Infrastruktur (Nutzeridentität, Passwörter, Authentifizierungscodes usw.) zur Vermeidung unbefugter Systemzugriffe;
- Für jeden Kunden als Nominalbetrag ausgedrückte Obergrenzen, oberhalb derer keine Aufträge erteilt werden können
- Gewährleistungen, Freistellungen, Gebühren und kunden-/produktspezifische Vereinbarungen;
- Bedingungen, etwa zur Auftragseingabe und zu Fehlgeschäften, und Beschränkungen, etwa das Recht, die Dienstleistung auszusetzen oder Aufträge abzulehnen bzw. zu stornieren.
- Pflicht zur Kenntnis der Handelsregeln und einschlägigen Gesetze und Vorschriften; und
- Anforderung, dass der Kunde bzw. seine mit dem Verfahren betrauten Mitarbeiter befugt, qualifiziert und kompetent sind.