Registrierungsanforderungen für Einzelpersonen als Kapitalmarktberater Published: Mai 22, 2025

ANTRAGSLEITLINIEN

  • Alle unten aufgeführten Unterlagen sind zwingend erforderlich und müssen vorgelegt werden.
  • Jedes SEC-Formular muss ordnungsgemäß und mit sämtlichen erforderlichen Angaben ausgefüllt werden. Kein Feld darf leer bleiben, da die Formulare sonst ungültig sind.
  • Ein Antrag gilt erst als eingereicht, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.
  • Benannte Personen, deren Registrierung abgelaufen ist, müssen das Registrierungsverfahren von Neuem beginnen. (Siehe SEC-Regeln 19 und 35 in der jeweils geänderten Fassung.)
  • Vorgesehene benannte Personen müssen mit drei (3) aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für erstmals bei der Kommission zu registrierende benannte Personen und für jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
  • Alle vorgesehenen benannten Personen (außer wechselnden Personen) müssen vor der Registrierung an einer Schulung und Prüfung teilnehmen. Erfolgreiche Personen werden (sofern die erforderliche Zusammensetzung der benannten Personen gewahrt bleibt) dem Registrierungsgesprächsausschuss zur Prüfung vorgestellt.
  • SÄMTLICHE Originale der Unterlagen/Zeugnisse sind einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
  • Jährliche Verlängerung der Registrierung: Nach Zulassung als Kapitalmarktanbieter (CMO) muss das Unternehmen seine Registrierung jährlich spätestens am 31. Januar verlängern.
  • Die Kommission kann weitere Unterlagen und/oder Informationen anfordern, die sie für die Registrierung für erforderlich hält.
  • Jedes antragstellende Unternehmen/jede Firma wird während der Bearbeitung des Registrierungsantrags vor Ort geprüft.
  • Ausreichende Kenntnisse der Vorschriften der Kommission, des Investments & Securities Act No 29 of 2007 und des Kapitalmarkts sind eine wesentliche Voraussetzung für die Registrierung.

ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG

Zahlung

  1. Zahlungsnachweis für die Einreichungs-/Antragsgebühr – N100,000.00 (einhunderttausend Naira);
  2. Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr – N300,000.00 (dreihunderttausend Naira);
  3. Zahlungsnachweis für die Registrierungsgebühr – N500 ,000.00 (fünfhunderttausend Naira);
  4. Zahlungsnachweis für die gegebenenfalls anfallenden Gebühren für benannte Personen wie folgt;
  • Genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für jede vorgesehene benannte Person (Neuregistrierung)
  • N50,000.00 (fünfzigtausend Naira) für eine wechselnde benannte Person
  • Genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für eine Registrierungsänderung

Formulare

  1. Ordnungsgemäß ausgefertigte Formulare SEC 2 und 2D, vollständig auszufüllen von den benannten Personen und Verwaltungsratsmitgliedern des Unternehmens.
  2. Ordnungsgemäß ausgefertigtes Formular SEC 2B für wechselnde Personen. Bitte beachten Sie die Anforderungen für den Registrierungswechsel auf der Website der Kommission.

Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehene benannte Personen

  1. Das Formular SEC 2 soll unter anderem die BVN, Bankkontoverbindung, dienstlichen E-Mail-Adressen des Antragstellers sowie die vollständigen Postanschriften einschließlich Telefonnummern und E-Mail-Adressen früherer Arbeitgeber, Banken und benannter Referenzpersonen enthalten;
  2. Kopien der Einstellungsschreiben und Aufgabenbeschreibungen, ordnungsgemäß von beiden Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unterzeichnet;
  3. Bei wechselnden Personen: Nachweis der Kündigung beim zuvor registrierten Unternehmen, der Mitteilung der Kündigung an die Kommission durch die Person und der Annahme der Kündigung durch das Unternehmen;
  4. Lebenslauf der vorgesehenen benannten Person mit chronologisch geordneten Tätigkeiten ab der Sekundarschule und klaren Angaben zu Daten und Dauer. Gründe für das Ausscheiden aus sämtlichen früheren Beschäftigungen sind anzugeben. Dauer und Lücken im Beschäftigungs- und Bildungsverlauf müssen angegeben und erläutert werden;
  5. Kopien der Qualifikationsnachweise einschließlich Sekundarschulzeugnissen und NYSC-Entlassungs-/Befreiungsbescheinigungen (die Originale müssen einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorgelegt werden);
  6. Gegebenenfalls Nachweis einer Namensänderung, belegt durch einschlägige Unterlagen einschließlich einer gerichtlichen eidesstattlichen Erklärung und einer Zeitungsveröffentlichung
  7. Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass, nationaler Personalausweis, Führerschein, dauerhafte Wählerkarte, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Nachweise über Versorgungszahlungen)
  8. Nachweis der Zahlung der jährlichen Berufsausübungsgebühr;
  9. Kopie der Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (für Nichtnigerianer/Ansässige); das Original ist dem SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.

Alle benannten Personen müssen die nach Regel 20 der Kommissionsvorschriften vorgeschriebene einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweisen.

Eingezahltes Mindestkapital und Vertrauensschadenversicherung

  1. Nachweis des erforderlichen Mindestnettovermögens von N500,000.00 (genau fünfhunderttausend Naira), etwa Bankguthaben, Anlagevermögen oder Anlagen in börsennotierten Wertpapieren;
  2. Bei Immobilienbewertungen müssen die Berater eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Informationen im Bewertungsbericht wahr und angemessen sind und dem branchenüblichen Standard entsprechen.
  3. Gültige Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 20% des Mindestnettovermögens mit Laufzeitende am 31. Dezember;

Antragstellendes Unternehmen

  1. Unternehmensprofil unter anderem mit kurzer Unternehmensgeschichte, Organisations- und Beteiligungsstruktur, leitenden Mitarbeitern sowie Angaben zu früheren und aktuellen Tätigkeiten;
  2. Namen und Anschriften der Tochterunternehmen, assoziierten und verbundenen Unternehmen, Art ihrer Geschäftstätigkeit, Beteiligungsquote und Beziehung;
  3. Betriebshandbuch des Unternehmens;
  4. Organigramm des Unternehmens;
  5. Geschäftsplan des Unternehmens;
  6. Angaben zu sämtlichen Banken, bei denen das Unternehmen seit seiner Gründung Konten unterhält, einschließlich der Kontoauszüge und Bankkontoauszüge des Unternehmens für die letzten drei (3) Monate vor Einreichung bei der Kommission.
  7. Website-Adresse, E-Mail-Adressen und Telefonnummern des Unternehmens angeben
  8. Social-Media-Kennungen angeben (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, X);

Gesellschaftsunterlagen

  1. Von der CAC beglaubigte Kopie der Bescheinigung über den Geschäftsnamen
  2. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommission, dass sämtliche Angaben des Unternehmens einschließlich aller Bankinformationen wahr und richtig sind, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
  3. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung zur ordnungsgemäßen Führung von Unterlagen und Einreichung der von der Kommission jeweils vorgeschriebenen Meldungen, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
  4. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung eines Verwaltungsratsmitglieds oder des Gesellschaftssekretärs zur Einhaltung der SEC-Vorschriften und des Investments and Securities Act No.29 of 2007, notariell zu beglaubigen;
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